Ohne jetzt in den Ursprüngen der chursächsischen Militärgeschichte zu suchen – hier wäre „Schuster/ Franke; Geschichte der sächsischen Armee, Leipzig 1885“ sinnvoll – hier ein paar Anmerkungen zum Zeitraum um 1900.
Die Königlich Sächsischen Blankwaffen werden reglementiert im Leitfaden der Truppen zu Fuß und zu Pferde, sowie in den Maßtafeln – wohl eher Blaupausen – mit Darstellung der genauen Proportion und Beschaffenheit. Hinzu kamen gesiegelte Proben.
Diese Maßtafeln bilden die Grundlage für die staatlich abgenommenen Waffen. Allein die Waffen der Unteroffiziere und Mannschaften entsprachen genau diesen Probe.
Die Waffen der Offiziere hatten der Form nach diesem Modell zu entsprechen, Abweichungen wie Klappscharnier, Damastklinge etc. etc. waren üblich. Die Offizier waren – wie man heute sagt – Selbsteinkleider, d. h. sie mußten Uniform, Waffen und Ausrüstungsgegenstände selbst beschaffen und bezahlen.
Auf die Unteroffizier mit Portepee traf dies nicht zu, hier wurden von staatlicher Seite her dies Stücke geliefert. Was inner- oder außerdienstlich an privaten Stücken geführt wurde, fällt hier nicht weiter ins Gewicht.
Folglich haben wir es mit einer Gruppen von Selbsteinkleidern (Offizier und Beamte) zu tun, die Ihre Waffen selbst erwerben mußten. Dies konnte im normalen Handel wie aber auch von staatlicher Stelle sein. Zumindest theoretisch konnte sich der Leutnant von Donnerknall auch einen abgenommenen A.O.S. kaufen.
Bei den Portepee-Unteroffizieren – keine Selbsteinkleider – wurde der gleiche A.O.S. gestellt. Das Teil war abgenommen, entsprach genau der gesiegelten Probe und war Staatseigentum.
Der hier vorgestellte Offiziersäbel der Fußartillerie – später einheitlicher A.O.S. – ist genau ein solches Stücke.
Gruß
ulfberth
P. S. Und dann hätten wir dann noch die Waffen der Portepee-Fähnriche und Degen-Fähnriche.