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Artillerie-Offizier-Säbel Kammerstück

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10.07.11, 20:15:33

Waldbursche

Hallo Mario,

um Deine Frage nach der Bezeichnung des Säbels noch zu beantworten: Artillerie-Offizierssäbel, nach 1910, Portepeeträgerstück.

Gruß
Klaus
10.07.11, 23:31:11

mario

Bei dieser Waffe kann man bloß staunen,was die Sachsen für einen Aufwand bzw. Geld ausgegeben haben um ihre Portepee-Unteroffiziere zu bewaffnen.

Klaus,
wohin ich mit meiner Frage hinaus wollte, "Portepeeträgerstück" wurden nicht alle Offiziersäbel mit Portepee getragen, also alle "Portepeeträgerstücke".
Gruß Mario

11.07.11, 14:38:02

Waldbursche

geändert von: Waldbursche - 11.07.11, 14:39:05

Meines Kenntnisstandes nach, wurde das Portepee und seine Trageberechtigung den Offizieren als Auszeichnung verliehen. Portepeeunteroffiziere bekamen den Offizierssäbel, sofern sie in der Stellung eines Offiziers tätig waren, zum tragen im Dienst gestellt und meines Erachtens das Portepee ebenfalls verliehen. Da diese Säbel Eigentum der Armee waren, wurden sie, wie auch andere Ausrüstungs- und Bewaffnungsgegenstände für Mannschaften als Armeeeigentum gekennzeichnet. :lesen:

Da ich mich vorwiegend mit Sachsen beschäftige kann ich nicht sagen ob die Preussen davon abwichen !

Sollte meine Ausführung nicht stimmig sein, bitte ich um Berichtigung.

Mit frdl. Sammlerguß

vom Waldburschen
11.07.11, 15:45:24

ulfberth

geändert von: ulfberth - 11.07.11, 16:23:01

Ohne jetzt in den Ursprüngen der chursächsischen Militärgeschichte zu suchen – hier wäre „Schuster/ Franke; Geschichte der sächsischen Armee, Leipzig 1885“ sinnvoll – hier ein paar Anmerkungen zum Zeitraum um 1900.

Die Königlich Sächsischen Blankwaffen werden reglementiert im Leitfaden der Truppen zu Fuß und zu Pferde, sowie in den Maßtafeln – wohl eher Blaupausen – mit Darstellung der genauen Proportion und Beschaffenheit. Hinzu kamen gesiegelte Proben.

Diese Maßtafeln bilden die Grundlage für die staatlich abgenommenen Waffen. Allein die Waffen der Unteroffiziere und Mannschaften entsprachen genau diesen Probe.

Die Waffen der Offiziere hatten der Form nach diesem Modell zu entsprechen, Abweichungen wie Klappscharnier, Damastklinge etc. etc. waren üblich. Die Offizier waren – wie man heute sagt – Selbsteinkleider, d. h. sie mußten Uniform, Waffen und Ausrüstungsgegenstände selbst beschaffen und bezahlen.

Auf die Unteroffizier mit Portepee traf dies nicht zu, hier wurden von staatlicher Seite her dies Stücke geliefert. Was inner- oder außerdienstlich an privaten Stücken geführt wurde, fällt hier nicht weiter ins Gewicht.

Folglich haben wir es mit einer Gruppen von Selbsteinkleidern (Offizier und Beamte) zu tun, die Ihre Waffen selbst erwerben mußten. Dies konnte im normalen Handel wie aber auch von staatlicher Stelle sein. Zumindest theoretisch konnte sich der Leutnant von Donnerknall auch einen abgenommenen A.O.S. kaufen.

Bei den Portepee-Unteroffizieren – keine Selbsteinkleider – wurde der gleiche A.O.S. gestellt. Das Teil war abgenommen, entsprach genau der gesiegelten Probe und war Staatseigentum.

Der hier vorgestellte Offiziersäbel der Fußartillerie – später einheitlicher A.O.S. – ist genau ein solches Stücke.


Gruß

ulfberth


P. S. Und dann hätten wir dann noch die Waffen der Portepee-Fähnriche und Degen-Fähnriche. :D
11.07.11, 17:09:20

mario

geändert von: mario - 11.07.11, 17:15:10

Das weicht jetzt aber vom eigentlichen Thema ab.

Der Portepee-Fähnrich trug die Seitenwaffe der Mannschaften mit dem Offizier-Portepee. Nach bestandener Offiziersprüfung trug der Portepee-Fähnrich den Offizier-Degen am Mannschaftskoppel.

Gruß Mario
11.07.11, 17:56:43

Waldbursche

geändert von: Waldbursche - 12.07.11, 16:58:16

:lesen:
11.07.11, 19:58:14

mario

geändert von: mario - 12.07.11, 09:42:52

ja
Gruß Mario









" hier im Forum schon besprochen.
Gruß Mario
 
 
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