Hallo und weiter im Disput:
Die Formulierung bei Hilpert ist m.E. eindeutig, er beschreibt Waffe 1 (erste-Nr.165) und 2(zweite-Nr.166):
"Die zweite Waffe besitzt noch das ursprüngliche Gefäß mit Griffkappenlappen und belederten Griff des preußischen Ulanensäbels 1873." Ich denke schon, daß sich dies auf die Griffkappenlappen und die belederte Griffhülse ( nicht aber auf deren Form ) bezieht, da eben diese beiden Merkmale mit der ersten Aptierung in Wegfall kamen und damit die
Vergleichbarkeit zum preußischen Ulanensäbel nicht mehr gegeben war. Das Foto der zweiten Waffe mit einer entgegen dem preußischen Modell geraden Griffhülse hätte anderenfalls bei der Hilpert´schen Akribie seiner Beschreibungen sicherlich zu einer dementsprechenden Anmerkung geführt!
Wäre dies nicht so, hätte es ja schon kurz nach der Einführung eine Aptierung
vor der ersten bekannten Änderung des Modells geben müssen, nämlich einen Wechsel der preußisch gebauchten gegen die gerade sächsische Griffhülse - was ja letztlich ohne Einziehung der Waffen zur Demontage nicht hätte erfolgen können. Wir hätten dann entgegen aller bisherigen Erkenntnisse über den gesamten Tragezeitraum nicht drei sondern vier Varianten dieses Säbels zu verzeichnen !
Übrigens entspricht die Scheide der gezeigten Waffe eindeutig dem sächs. Kavalleriesäbel M1867 ( Klingenlänge 870 mm ) mit den gegenüber dem preußischen M1852 feststehenden Trageringen ( s.Fotos ). Da ich kein preußisches Modell zum Vergleich der Klingen habe, kann ich nicht beurteilen ob auch eine preußische M1852-Klinge in diese Scheide passt.
Also meine Varianten:
Gefäß vom preuß. Ulanensäbel mit sächs.M1867- Klinge und M1867-Scheide oder mit preuß. M1852-Klinge und sächs.M1867 - Scheide, gestempelt und verwendet als Aushilfswaffe für die sächs. Artillerie.
Mit freundlichen Grüßen vom Sachsen