19.10.16, 16:40:17
Zietenhusar
Zum Thema Zusammengehörigkeit von Scheide und Säbel muss ich meine heute früh erfolgte Aussage revidieren. Da beides einen gleichlautenden Depotstempel aufweist, darf von einer Zusammenhörigkeit ausgegangen werden.
Die ungleiche Erhaltung von Scheide und Klinge sagt mir, dass sich die Klinge nicht den ganzen Zeitraum über in der Scheide befand. Die scharfe Begrenzung am Übergang zwischen schlecht und gut erhaltenem Teil der Klinge lässt mich vermuten, dass die Klinge beinahe senkrecht in einem aggressiven Medium stand oder stach. Wer weiß, was man mit ihr einmal umgerührt hat.
Dennoch sind Spuren am Mundblech von einem offiziell nachträglich angebrachten Handschutz ausgeschlossen. Denn wäre dem so, hätte das Stoßleder keine Funktion mehr gehabt.
Gruß,
Thomas
19.10.16, 16:52:48
blacky21
In seinem Beitrag über den Blüchersäbel hat H.Kölling auch zwei Bilder von einem Stück mit Anschraubkorb gezeigt.Auf einem Bild sieht man eindeutig eine Schraube u.hier ist das Problem,die Schraube ist nicht ganz eingeschraubt u.steht ab.Man weiß nun nicht,ob in Korb u.Bügel ein Gewinde eingeschnitten ist.Bei meinen Stücken mit Anschraubkorb ist im Bügel immer ein Gewinde.(keine Blücher)
Ich schließe mich der Meinung an,daß die Bohrungen von keinem Fachmann ausgeführt wurden.