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joehau

(Mitglied)

Kantonale Ordonnanz 1804, Säbel für unberittene Landwehr, Bern

Gesamtlänge: 776 mm
Klingenlänge: 646 mm
Klingenbreite: 32 - 27 mm sich verjüngend
Klingenstärke max.: 6 mm
Länge der Scheide: 652 mm

Hersteller: unbekannt


Hilze mit verdrilltem Messingdraht umwickelt
Winkelbügel, Parierstange und ganze Griffkappe aus Messing
gerade Parierstange mit rund auslaufendem Endknopf
einschneidige, blanke, leicht gebogene Keilklinge mit beidseitiger Hohlkehle
Angel auf dem Griffkopf mit Vernietknauf vernietet
schwarze Lederscheide, verdrahtete Messingmontur, Trageknopf
Mundblech mit kleinem Bördelrand ohne Deckplatte
Ortblech mit sehr kleinem Ortknopf



12.07.22, 18:37:50

joehau

(Mitglied)

Stempel: AA unter Krone ( Auszüger Armatur ) und 'L' in Schreibschrift ( Landwehr )


Beim gezeigten seltenen Modell wurden die Griffteile und vermutlich auch die Klinge
eines berner Unteroffizierssäbels Ord. 1760 weiterverwendet. So zusammengebaut
ca. 1800 bis 1810. Später ging der Säbel an die Landwehr. Während die Auszüger
vom Zeughaus bewaffnet wurden, mussten sich die Landwehrmänner selbst ausrüsten.
Die Landwehr bestand in Bern von 1803 bis 1874.




12.07.22, 18:40:28

Ulan13

(Mitglied)

Schönes Stück! Vielen Dank für die wieder einmal sehr informative und ausfühliche Präsentation! Bin selbst ein großer Freund von eidgenössischen Blankwaffen freuen

Grüße vom Ulanen

13.07.22, 21:06:23

Besançon

(User)

Hallo joehau,

du zeigst uns eine sehr seltene kantonale bernische Blankwaffe in sehr gutem Zustand
und zudem markiert mit AA mit Krone (Auszügerarmatur) und L (Landwehr, Privatbesitz).

1798 wurde die Schweiz durch die französische Truppen Napoleons besetzt. Die
französischen Truppen transportierten alle als brauchbar taxierten Griffwaffen ab,
auch Waffen in Privatbesitz wurden eingezogen. Nach der Helvetik und der
Wiederherstellung der kantonalen Souveränität ab 1803 bereitete die Beschaffung
von Waffen in allen Kantonen grosse Schwierigkeiten. Zwischen 1798 und 1803 wurden
in Bern und andern Kantonen aus noch vorhandenen Altbeständen, die für die Franzosen
nicht von Interesse waren oder ihrer Aufmerksamkeit entgangen waren, behelfsmässig
Griffwaffen hergestellt.

Für das Gefäss des vorliegenden Säbels, der nach 1805 mit dem Auszügerzeichen als
Staatsbesitz gezeichnet worden war, fand das Griffstück samt messingener Griffkappe
eines Säbels kantonale Ordonnanz 1760 erneut Verwendung. Der unbekannte Degenschmied
(Mitarbeiter des Zeughauses oder ein in der Stadt oder auf dem Land wohnhafter Degenschmied)
kombinierte das Griffstück mit einem neuen gewinkelten Griffbügel im französischen Stil.
Auch die Klinge stammt von einem Berner Ordonnanzsäbel aus dem 18. Jh. Der um 1802 bis 1804
zu datierende Säbel wurde nach 1805 mit dem Zeichen für Staatsbesitz gemarkt.

Vgl. Jürg A. Meier. Schwerter, Säbel, Seitenwehren.
Bernische Griffwaffen 1500-1850., Verlag Bernisches Historisches Museum, Bern 2021.


22.01.23, 20:22:52
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