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Zietenhusar

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Grundsätzlich ist der Kauf und Besitz von Waffen erst ab 18 Jahren gestattet.

In wenigen Sätzen zusammengefasst wird das Gesetz auf der Webseite der Polizei Berlin.
Quelle: https://www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/waffenrecht-uebersicht/artikel.1044011.php

Zitat Anfang
Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die “…ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen”.

Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert.

Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.
Zitat Ende


Ein Auszug aus dem Waffengesetz
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht.

(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.


Alle Waffen: Sicher aufbewahren!
Quelle: https://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html (Anmerkung: Seite hinter Link inzwischen erloschen, inhaltlich dennoch aktuell.)
Jeder Waffenbesitzer - also auch der Besitzer von Gas-/Schreckschuss-, Hieb- oder Stoßwaffen - muss seine Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Unbefugter gesichert sind (Verschließen der Waffen in der Wohnung in sicheren Behältnissen, kein offenes Liegenlassen in Kraftfahrzeugen, kein unbeaufsichtigtes Ablegen etc.).

Weiterführende Links
Waffengesetz
Verbotene Waffen

30.10.07, 17:25:24
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