... Vielleicht kann man in dem Zusammenhang noch mal auf den Truppenstempel 2.R.9 eines Seitengewehrs eingehen.Ich glaube hier gibt es noch Klärungsbedarf.
Es wurde bei dem Vortrag einfach davon ausgegangen, daß die Mitglieder über ein formationstechnisches Grundwissen verfügen würden. Folglich wurde - auch aus zeitlichen Gründen - auf solche Details nicht näher eingegangen.
Daher danke für den Hinweis!
Ein Seitengewehr für Fahnenträger mit dem Truppenstempel 2.
R. 9. wurde im Vortrag von Herbert Reibetanz nicht vorgestellt. Vermutlich ist der Truppenstempel 8.
R.9. (bayerisches 8.Reserve Infanterieregiment) gemeint
Daher nachfolgend
in geraffter und stark vereinfachter Form ein paar Hinweise zum Thema.
In der Regel hatte jedes Bataillon 1 Fahne.
Also 1 Regiment = 3 Bataillone = 3 Fahnen
Wobei nun ein Regiment aus 12 Kompagnien bestand und ein Bataillon wiederum aus 4 Kompagnien.
I. Bataillon aus den Kompagnien 1-4
II. Bataillon aus den Kompagnien 5-8
III. Bataillon aus den Kompagnien 9-12
Wobei sich der oben genannte Truppenstempel nun auflösen läßt als Königlich Bayerisches 8. Reserve-Infanterie-Regiment, III. Bataillon (9. Kompagnie). Da in diesem Fall nur ein S.f.F. vorhanden war, entfiel die Waffennummer. Die Stempel der S.f.F. waren im Normalfall dies des Stabs oder der 1. Kompagnie des jeweiligen Bataillons.
8.
R. 1.1.
8.
R.5.
8.
R.9.1.
wären ebenfalls möglich.
8.
R.9.3 würde hingegen für 2 im Weltkrieg verlustig gegangene S.f.F. sprechen. Hier hilft dann Fiebig mit seiner „Fahnenbibel“ oder die Regimentsgeschichte.
Die Angaben gelten sinngemäß auch bei preußischen oder württembergischen etc. Stücken.
Gruß
ulfberth