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ulfberth

(Moderator)

Die Wechselwirkung bei der Besetzung von Zivilbeamtenstellen mit ehemaligen Soldaten etc. ist heute vielfach in Vergessenheit geraten. Nachfolgend daher einmal ein paar Schlaglichter zu diesem Thema.

Als Einstieg einmal zwei Bilder, welche jeweils auf der Rückseite den Hinweis „Onkel Richard“ tragen. Auf einem sieht man ihn als Unteroffizier im Infanterie-Regiment von Voigts-Rhetz (3. Hannoversches) Nr.79, auf dem anderen als Angehöriger der preußischen Staatseisenbahnverwaltung, vermutlich im Rang eines Stations-Aufsehers bzw. -Assistenten.

Die Anstellung erlangte „Onkel Richard“ durch den Anstellungsschein bzw. Zivilversorgungsschein nach einer vorwurfsfreien mehrjährigen Dienstzeit.

Militärversorgung, Versorgung zum Weiterdienen unfähiger Militärpersonen von Staats wegen. Sie besteht in Pension (s. d.), Aufnahme in ein Invalidenhaus (s. Invaliden), Verwendung im Garnisondienst und Erteilung der Berechtigung zur Anstellung im Zivildienst. Letztere erhalten pensionierte Offiziere in geordneten Vermögensverhältnissen unter Umständen. Zwölfjährig gediente oder dauernd ganzinvalide Unteroffiziere erhalten bei guter Führung mit dem Zivilversorgungsschein die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst als Militäranwärter. Die Bewerbung um eine Stelle ist Sache des Anwärters. Der Anstellung geht eine mehrmonatige Probedienstleistung voraus, wozu der Anwärter von der Truppe kommandiert wird. Das Gesetz vom 22. Mai 1893 bestimmt, welche Stellen vorzugsweise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Die Bekanntgabe der freien Stellen erfolgt durch die Generalkommandos durch die Vakanzenlisten für Militäranwärter.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Leipzig 1908.



www.seitengewehr.de
17.11.14, 00:01:30

ulfberth

(Moderator)

Daneben gibt es auch eine Zwischenlösung, wie der hier wiedergegebene Zivilversorgungsschein für den Schutzmann Alois Welz der Königlichen Schutzmannschaft Aachen zeigt. Erst Militär, dann eine Zivilbehörde wie die Schutzmannschaft Aachen und erst dann den zivile Versorgung.


www.seitengewehr.de
17.11.14, 00:03:11
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