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ulfberth

(Moderator)

1906 wurde den preußischen Fußgendarmen außer Dienst auch der Infanterie-Offizier-Degen gestattet. Die hier zitierte Gestattung ist nicht so auszulegen, daß den Gendarmerie Wachtmeistern die Stücke dienstlich gestellt wurden. Wer wollte, durfte – und mußt den Degen selbst käuflich erwerben!

Vorbei die schwere Zeit, als auch die Portepeeunteroffiziere mit dem Seitengewehr für Fußgendarmen – wenngleich mit Portepee – herumlaufen mußten. Frei nach Wilhelm Busch: „Sechs Jahre war der Mann so krank! Jetzt lacht er wieder. Gott sei Dank!“

Gruß

ulfberth



www.seitengewehr.de
27.08.14, 00:19:46
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