ulfberth
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Falls der Säbel etwas mit den deutschen Schutzgebieten zu tun hatte, dann eher in den Anfangsjahren, also vor 1900. Aus diesem Grund hier einmal eine sehr grob gefaßte Schilderung der geschichtlichen Ereignisse:
Die Geschichte der deutschen Kolonien wurde in der Anfangszeit nicht vom Deutschen Reich, sondern von Kaufleuten, Missionaren, Ärzten und Forschern bestimmt. Nach Gründung des Kaiserreichs und dem damit verbundenen „Reichsgedanken" erfolgte die Errichtung von Handels- und Kolonialgesellschaften, welche selbständig in Afrika und der Südsee Land erwarben. Adolf Lüderitz, Dr. Carl Peters sowie Gustav Nachtigal sind in diesem Zusammenhang noch heute bekannt. Die durch Verträge mit den Landes- und Stammesfürsten geschaffenen deutschen Handelsniederlassungen wurden ab dem Jahre 1884 zunehmend unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt. Die dazu erforderliche militärische Präsenz wurde von der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. Aufstände der Eingeborenen zwangen ebenso zu deren gelegentlichen Eingreifen wie die zusammen mit anderen Kolonialmächten durchgeführte Küstenblockade zur Unterbindung des noch rege florierenden Sklavenhandels.
Binnen weniger Jahre entstanden so die Schutzgebiete des Deutschen Reiches: Deutsch - Südwestafrika 1884, Kamerun 1884, Togo 1884, Deutsch-Ostafrika 1885, Deutsch-Neuguinea 1884 - 1899, Kiautschou 1897 sowie 1900 Samoa. Die Unterstellung unter den Schutz und die Oberhoheit des Reiches führten aber nicht zwangsläufig zur Aufstellung einer bewaffneten Truppe oder der militärischen Besetzung des Schutzgebietes. Dieses erfolgte erst im Bedarfsfall.
Eine erste militärische Formation (Eingeborenentruppe) wurde bis 1889 von der Deutsch-Afrikanischen Gesellschaft in den Küstenbezirken unterhalten. Im späteren Deutsch-Ostafrika (DOA) wurden die Hoheitsrechte bis 1891 auch nicht vom Reich, sondern von dieser Gesellschaft ausgeübt. Die Eingeborenentruppe erwies sich im Verlaufe des Araberaufstandes (1889) personell als zu schwach für die gestellten Aufgaben. Mit Allerhöchster Kabinetts-Order (AKO) vom 3. Februar 1889 erfolgte die Ernennung von Hauptmann Hermann Wissmann zum Reichskommissar für DOA. In dieser Funktion stellte er eine private (!) Truppe, die sogenannte Wissmanntruppe, auf. Als Führer und Unterführer fungierten deutsche Offiziere und Unteroffiziere, welche sich freiwillig meldeten und für diese Verwendung aus dem Heer ausschieden. Angeworbene farbige Soldaten der Sulus, Sudanesen und Suaheli-Askari vervollständigten die Truppe. Daran angegliedert waren die Landesverwaltung und die Flotte des Reichskommissariats. Letztere bestand aus drei bis fünf Dampfern, welche für militärische und zolltechnische Aufgaben eingesetzt wurden. Nach Beendigung des Araberaufstandes erfolgte die Übernahme der Wissmanntruppe „durch das Reich": Mit Reichsgesetz vom 22. März 1891 wurde daraus die kaiserliche Schutztruppe und somit ein Teil der Wehrmacht des Deutschen Reiches.
Ähnlich verlief auch die Entwicklung der kaiserlichen Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika (DSW). Unter Premier-Lieutenant Hugo von François wurde 1889 aus Freiwilligen eine dem (Reichs-) Kommissar persönlich verpflichtete Truppe aufgestellt. Diese paramilitärische Formation wurde denn 1895 als Kaiserliche Schutztruppe DSW dem Reichsheer angegliedert Auch hierbei handelte es sich vorerst um keine dem Reich unterstellte Formation! Dem Reichsheer wurde sie erst 1895 als kaiserliche Schutztruppe DSW angegliedert. Im Gegensatz zur Schutztruppe DOA bestand sie jedoch ausschließlich aus Europäern.
In Kamerun (K) wurde die 1891 formierte Polizeitruppe des Gouverneurs im Jahre 1894 in eine Schutztruppe umgewandelt. Die auch hier später wieder errichtete Polizeitruppe blieb wie auch bei den beiden oben genannten Schutzgebieten eine zivile Einrichtung. Es handelte sich dabei um eine der Zivilverwaltung und nicht der Schutztruppe unterstellte Behörde. Unberührt von diesem Status war selbstverständlich die gegenseitige Unterstützung. Die meisten Polizeibeamten waren zusätzlich Reservisten der Schutztruppen.
Die Schutzgebiete Togo, Samoa und Neuguinea besaßen nur eine der Verwaltung unterstellte Polizei. Kiautschou (Tsingtau) war ebenfalls ein Teil des Deutschen Reiches. Abweichend zu den anderen Schutzgebieten unterstand es aber nicht dem Reichskolonialamt, sondern dem Reichsmarineamt. Demzufolge gab es dort auch keine Schutztruppe François, sondern es wurden Marineteile stationiert.
Bewaffnete Einheiten der Handelsgesellschaften, von François und Wissmann mit ihren Freiwilligen sowie die Schutztruppen mit den meist davon getrennten zivilen Polizeitruppen ergaben für die verschiedenen Schutzgebiete eine heute nur noch schwer zu überschauende Vielzahl an Ausrüstung und Bewaffnung. Klapp-, Bowie-, Busch- und Faschinenmesser, Seitengewehr M71, M 71/84 (in K teilweise mit „Bowie-Klinge"!) und Hirschfänger M 71 lassen sich u. a. für die Anfangsjahre nachweisen. „Waffen und Munition, besonders für die schwarzen Mannschaften, wurden den Beständen der Armee entnommen und gingen bei dem allseitigen Entgegenkommen ohne jede Weitläufigkeit in Wissmanns Besitz über". Etwas besser ist die Quellenlage bei den Offiziersseitengewehren, obwohl auch hier die eine oder andere Wissenslücke bleibt.
www.seitengewehr.de
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