Ich bitte um Hilfe bezüglich der beiden abgebildeten Truppenstempel.
Sie befinden sich einmal auf einem preußischen Kavalleriesäbel a/A. „11. F. L. 17.“, bzw. einer preuß. Pistole 1823 u/M „11. F. L. 36.“ (Abzugsbügel). Ich denke, beide sind dem gleichen Truppenteil zuzuordnen und daher mit identischen Stempeln geschlagen worden.
Zur Bewaffnung der Sanitätstruppen, wenn auch nicht der Angehörigen der Feldlazarette aber doch der Krankenträger-Kompanien, ein Hinweis auf die A.K.O. vom 22. Mai 1868:
... Die Mannschaften der Krankenträger-Kompanien sind von jetzt ab nicht mehr mit Karabinern, sondern mit Revolvern nach einem noch näher festzustellenden Modell zu bewaffnen. Ich will jedoch in Rücksicht darauf, daß die Mittel zur Beschaffung der letzteren zur Zeit nicht disponibel gestellt werden können, nachgeben, daß bis auf weiteres in Stelle des Revolvers die Pistole zur Verwendung kommt...
Zu jener Zeit besaß Preußen den "Coltschen Revolver". Versuche mit diversen neuen Revolver-Modellen waren gerade an der Militär-Schießschule gelaufen. Eine Entscheidung war jedoch noch nicht getroffen worden, daher die Ausweichlösung: Pistole.
Es kann unter Vorbehalt davon ausgegangen werden, das die Anordnung auch entsprechend für die Angehörigen der Feldlazarette getroffen wurde. Ein Erlaß liegt mir dazu allerdings (noch) nicht vor. Über einen verifizierenden/falsifizierenden Nachweis würde ich mich gleichwohl freuen.
Der Waffenetat von 1877 sieht dann Chassepot-Karabiner für die Sanitäter vor. (Pietsch schreibt Chassepot ab 1875.)
Die Pistole dürfte also zwischen 1868 (nach Mai) und 1875 vorgesehen und ggf. getragen worden sein.
Nun zu den Truppen-Stempeln. Die Stempelvorschrift von 1877 ist bekannt bzw. bei den Sammlern verbreitet. Ihre Vorgängerin von 1873 mußte bei Ausgabe der von 1877 vernichtet werden, weswegen heute anscheinend kein Exemplar mehr existiert. Allerdings läßt sich der Inhalt in etwa rekonstruieren. Bezüglich der Sanitätstruppenteile wurde, wie später - 1877 - auch, bereits das Trainbataillon und die Ergänzung "Lazarett" angegeben.
Nun war in Preußen bereits am 7. März 1868 eine (neue) Stempelvorschrift herausgegeben worden, die die alte von vom 18. Juli 1850 ersetzt hatte. Leider scheinen auch alle Exemplare von dieser Stempelvorschrift vernichtet worden zu sein. Leider. Denn diese könnte wahrscheinlich in den von Clouseau geschilderten Fällen weiterhelfen. Sollte jemand im Besitz dieser Vorschrift sein, würde ich mich über einen Hinweis freuen.
Die Stempel dürften sich auflösen lassen als solche des 11. Feld-Lazaretts eines leider nicht bestimmbaren Armeekorps, höchstwahrscheinlich im Krieg 1870/71.
Aus dem o. a. Text lässt sich m. E. nicht ableiten, dass hier ein (welches?) Feldlazarett des XI. AK gemeint ist.
Das ist grundsätzlich richtig. Weiteres siehe unten.
Nach 1869 bestehen dann die oben erwähnten 12 Feld-Lazarette ohne den Zusatz „leicht“ oder „schwer“.
Es würde aber Sinn machen, da 1868/69 neben dem Garde-Korps noch 11 preußische Armeekorps existierten.
(Das XII. sächsische Armeekorps hatte seine eigenen Bestimmungen und Einrichtungen!)
Gruß
Schwertfeger