Blankwaffen Forum (https://www.deutsches-blankwaffenforum.de/index.php)
-- Blankwaffen Ausland (https://www.deutsches-blankwaffenforum.de/board.php?id=5)
---- Schweiz (https://www.deutsches-blankwaffenforum.de/board.php?id=22)
Thema: Infantriesäbel ==> kantonale Ordonnanz 1804 (https://www.deutsches-blankwaffenforum.de/topic.php?id=372)
Geschrieben von: Basilisk am: 16.01.08, 19:35:59
Infantrie Manschaftsäbel vom Degenschmied J. Girtanner aus St.Gallen.
Warscheinlich stammt dieser Säbel von einem Einzelkämpfer ab, und wurde noch vor Girtanners Zeit
als Ordonanz Degenschmied 1842-52 gefertigt. Die Klinge weist Kampfspuren auf.
Geschrieben von: joehau am: 07.12.17, 14:44:52
Der gezeigte Säbel entspricht nicht dem kurzen Säbel Ord. 1842/52, nach Vorbild des
französischen Sabre de Infanterie Mle. 1816 'briquet'. Er ist zeitlich viel früher anzusiedeln.
Er entspricht auch nicht, weder vom Gefäss noch von der Klinge, der Ord. 1817, wobei man hier
berücksichtigen muss, dass sich die Kantone meistens nicht an die Muster gehalten haben und
auch gebrauchte Klingen und abweichende Gefässe verwendet wurden.
Der Säbel entspricht dem französischen Sabre de grenadier Mle. 1790, der vereinfachten Form
des Sabre de grenadier Mle. 1767 ohne das halbe Mitteleisen. Ich würde das Teil als kantonale
Ordonnanz 1804 einordnen.
Daniel Girtanner (1754-1823) produzierte in St.Gallen Blankwaffen nach französischem Muster.
Es ist die kantonale Ordonnanz 1804.
vgl. Bilder: Kurzer Säbel nach Ordonnanz 1842/52