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fritz1888

(Mitglied*)

Guten Morgen,

In seinen Ausführungen zum Säbel für Artillerieoffiziere (S. 459 ff) schreibt Gerd Maier auf Seite 469 im ersten Absatz:

"Auch für kommandierte Offiziere sind bisweilen gestempelte Seitenwaffen bereitgelegt."

Leider zitiert Maier zu dieser Aussage keine Quelle und gibt leider auch kein Beispiel dafür, wie der Stempel für solch einen Säbel für kommandierte Offiziere aussehen soll. Da er diese Aussage im Kontext der dienstlichen Säbel für Portepeeunteroffiziere macht, könnte man auch denken, dass Maier davon ausgeht, dass die kommandierten Offiziere sich dieser dienstlichen Säbel für Portepeeunteroffiziere bedienen sollten.

Kann hier vielleicht jemand Klarheit schaffen bzw. eine Quelle nennen?

Danke & ich wünsche einen schönen Sonntag!


17.05.26, 08:05:32

Friedrich2

(Mitglied)

Hallo fritz1888,

ich hatte die Passage immer so verstanden, dass diese Offiziere "in der Not" den Säbel für Portepeeunteroffiziere zur Verfügung gestellt bekamen.

Ein Quellenbeleg ist mir leider auch nicht weiter bekannt.

Beste Grüße
Friedrich2

17.05.26, 20:53:49
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