Dazu meine Frage:
Stimmt das, daß für die Kraftfahrtruppen ein Dolch eingeführt und getragern worden ist?
Hallo Herman,
schon der erste Satz in dem obigen Zitat hat auch mich beim Lesen verblüfft. Grundsätzlich war für alle Soldaten im Heer der Kaiserzeit eine Blankwaffe, welcher Art auch immer, vorgesehen. Dies galt selbstverständlich auch für die Kraftfahrtruppen. Daß im zitierten Text indirekt behauptet wird, daß dies für die Kraftfahrtruppen vielen Sammlern und Heereskundlern nicht bekannt war, finde ich schon "mutig".
Doch nun zu Deiner Frage, sie ist mit "nein" zu beantworten.
Dolche waren für die Angehörigen des Freiwilligen später Kaiserliches Automobil-Korps und der entsprechenden Verbände der anderen großen deutschen Länder eingeführt.
Durch Änderung des Reichsmilitärgesetzes am 4.9.1915 wurden alle Angehörige der Automobil-Korps wehrpflichtig. Um das verdiente Korps jedoch nicht auflösen zu müssen, griff man zu einem juristischen "Kunstgriff" in dem man ein militärisches "Kaiserliches Kraftfahrkorps" (K.Kf.K) aufstellte und die Betreffenden dorthin einberief. Man gab ihnen eine besondere Uniform, wozu auch der Dolch neben dem SG 98/05 gehörte.
Neben diesem K.Kf.K bestanden noch zahlreiche andere Kraftfahrverbände vor(z. B. Kraftfahrbataillon) und im I. WK (u. a. Etappen-Kraftwagen-Parks und Etappen-Kraftwagen-Kolonnen). Für deren Uniformierung galten die einschlägigen preußischen, bayerischen usw. Bekleidungsvorschriften bzw. die im Kriege gegebenen Erlaße, auf jeden Fall andere, als die für das K.Kf.K.
Die Bekleidungsvorschrift für das Kaiserliche Kraftfahr-Korps, die dem Leser des "Fazit" vom amerikanischen und deutschen Autor als Beleg für die Ausstattung mit Dolchen angeboten wird, und das muß hier ganz deutlich gesagt werden, gilt einzig und allein für das Kaiserliche Kraftfahr-Korps.
Gruß
Schwertfeger
P.S. Anbei der Titel der Dienstanweisung für das K.Kf.K., in der die Bekleidungsvorschrift abgedruckt ist.