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Basilisk

(Mitglied)

Dieses Stichbajonett wurde für das Schmidt-Rubin Gewehr Ord. 1889 und deren Modifik. Kal. 7,5 mm. verwendet.

Scheide: Leder oder Stahl

Getragen: 1892 bis zum Rückzug nach dem 1.Weltkrieg

Klingenlänge: 38,6 cm.

eidgenössische Ordonnanz

23.07.08, 21:00:49

Basilisk

(Mitglied)

Dieses Stichbajonett wurde 1892 eingeführt, und nach dem 1. Weltkrieg wegen
Unmenschlichkeit wieder eingezogen.

Unmenschlich desshalb, weil nach einer Verletzung der Verletzte oftmals an
inneren Blutungen verstarb. Nach einer Verletzung verschloss sich die Wunde wider,
und das Blut konnte nicht abfliessen. Ersichtlich war nur ein harmloses Kreuz.

Klingenlänge: 38.6 cm

28.11.08, 19:54:59

limone

(Super-Moderator)

Zitat von Basilisk:
...nach dem 1. Weltkrieg wegen Unmenschlichkeit wider eingezogen.


Die Schweizer hatten das Glück, im fraglichen Zeitraum (und auch lange davor) nicht
gezwungen zu sein, ihre - ohne Frage auf der Höhe der Zeit befindlichen und am oberen
Qualitätsniveau der Fertigungstechnik anzusiedelnden - Seitenwaffen einsetzen zu müssen.

Welche politische Leistung, welch fortune!!


     Fröhlich sein, Gutes tun, und die Spatzen pfeifen lassen...
28.11.08, 20:34:25
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