Ich frage mich ob solche Funde, wenn denn wirklich der Person zugehörig, enteignet werden können.
Wie in England die Rechtslage ist, weiß ich nätürlich nicht, bin auch kein Jurist, aber wenn man legaler Eigentümer ist, kann man das Stück hierzulande wohl nicht enteignen. Was allerdings möglich ist bei hervorragendem Kulturgut, ist eine Ausfuhrsperre. D.h. ich dürfte das Stück dann nicht ins Ausland verkaufen.
Man kann die verschiedenen Möglichkeiten ja anhand diverser Beispiele der letzten Jahre verdeutlichen.
So die "Himmelscheibe von Bebra". Illegal ergraben, nicht abgeliefert, daher enteignet.
Oder die Gurlitt-Sammlung: Bilder die nicht nachweislich legal erworben waren, die den Eigentümern von den Nazis also geraubt wurden, wurden ebenfalls enteignet.
Wenn es jedoch so wäre, daß ich, sagen wir mal das Schwert, das der polnische König Johann III. Sobieski bei der Schlacht am Kahlenberg getragen hätte

, von meinem Ururur-Großvater geerbt hätte, der es legal (wobei sich bei solchen Dingen oft die Frage stellt, was "legal" ist...) erworben hätte Mitte 19. Jhd. für 50 Gulden, so dürfte ich es natürlich verkaufen, oder mir über's Bett hängen.
Allerdings kann sich so etwas schnell ändern, wie die Diskussion um diverse ethnologische Objekte bezeugt, die zum Teil heute von Museen zurück an die Herkunftsländer gegeben werden (etwa die Benin-Bronzen).
Bei dem Sobieski-Schwert würde aber wohl Polen versuchen, sich da ein Vorkaufsrecht zu sichern. So wäre es möglich, ich weiß es nicht, daß ich das Schwert an Polen verkaufen dürfte, an einen Sammler in den USA aber nicht.
Am besten ist bei solch hervorragenden Stücken immer ein Abgleich mit Lost-Art-Datenbanken, da sind dann zumindest die geraubten/verschwundenen Dinge verzeichnet, wobei das natürlich keine Garantie darstellt. Denn auch ein im guten Glauben erworbenes Stück ist kein legaler Besitz, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß es irgendwo geklaut wurde.
Außer Napoleon wars, dann ist es ok...
Was ich damit sagen will, ist daß es da eventuell auch so eine Art Verjährungsfristen gibt, also daß Dinge, die irgendwein Vorfahre vor 200 Jahren in einem französischen Schloß hat mitgehen lassen, dann doch mir gehören. Wie das im Einzelnen ist, kann ich aber ebenfalls nicht sagen.
Grüße vom Ulanen