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Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V.
 
 

S98/05 RLM ==> überarbeitet für Reichluftfahrtministerium

original Thema anzeigen

28.05.19, 18:59:53

croixdefer

geändert von: joehau - 30.01.21, 00:08:09

S98/05 RLM










croixdefer
29.05.19, 08:22:03

ulfberth

geändert von: ulfberth - 29.05.19, 09:19:47

Ein Stempel (RLM = Reichsluftfahrtministerium) des 1933 errichteten Ministeriums.

Gruß

ulfberth
31.05.19, 18:24:58

Asgard

Zitat von ulfberth:
Ein Stempel (RLM = Reichsluftfahrtministerium) des 1933 errichteten Ministeriums.

Gruß

ulfberth


wie passt das stempeltechnisch zusammen?
01.06.19, 00:25:55

ulfberth

geändert von: ulfberth - 01.06.19, 08:23:38

Es wurden für einzelne Formationen / Organisationen überzählige und nicht mehr als kriegsbrauchbar angesehene Seitengewehre ausgegeben.

Dem RLM unterstanden auch der Luftschutz mit SHD etc. sowie später auch die Feuerwehren.

Aus dem Vorwort des Reichsluftschutzjahrbuchs von 1934 "Deutschland ist durch den Versailler Vertrag zur Luft wehrlos geworden. Die Militärluftfahrt ist verboten, die Abwehr von der Erde aus - bis auf geringe Ausnahmen - unmöglich gemacht. Was uns geblieben, ist der ziviler Luftschutz. Er ist uns laut Pariser Abkommen von 1926 zugestanden. In einem Lande, das keinerlei aktiven Luftschutz besitzt, ist die Durchführung von Luftschutzmaßnahmen dringendstes Gebot der Selbsterhaltung. Der Herr Reichsminister der Luftfahrt hat den Ausbau des zivilen Luftschutzes übernommen. Die verständnisvolle und tatkräftige Mitarbeit der gesamten Bevölkerung ist dazu erforderlich. Der Reichsluftschutzbund leitet die Organisation dieser Mithilfe . . .

03.06.19, 18:38:20

Asgard

Danke für die Info
 
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