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Stubenarrest und Ehrensäbel

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26.06.17, 15:19:56

Preussen

Guten Tag zusammen,
dem Buch „Das Ende Kaiser Alexanders II.“ von Richard Graf von Pfeil und Klein-Ellguth (1846–1912), preussischer Generalmajor und seinerzeit (1879) Stabskapitän im russischen Leib-Garde-Regiment Preobrashenki, entnehme ich einen interessanten Hinweis. Der Graf berichtet von einem Zimmeraufenthalt (Arrest) für Offiziere und berichtet auf Seite 43 ff
„Damals wurde, wie früher auch in Preußen, von einem mit Stubenarrest bestraften Offizier der Degen durch den Regimentsadjutanten in unauffälliger Weise abgeholt. Nun bestand, und besteht auch wohl noch (1902), in Russland die Vorschrift, daß ein Offizier der den goldenen Ehrensäbel für Tapferkeit besitzt, berechtigt ist, in solchem Fall einen halben Zug unter Führung eines Offiziers zur Abholung des Säbels zu verlangen." …
Gruss
Preussen
27.06.17, 05:54:05

Zietenhusar

Ein halber Zug unter Führung eines Offiziers ist dann wohl nicht mehr als "unauffällig" zu bezeichnen. :)
Ob das so gewollt sein konnte? Ein Arrest wäre mir persönlich unangenehm. Allerdings sind die Umstände, welche dazu führten, ausschlaggebend. Der Stolz (oder Trotz) war seinerzeit eine nicht unbedeutende Eigenschaft von Offizieren.

Gruß,
Thomas
 
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