19.05.08, 00:02:58
ulfberth
geändert von: ulfberth - 19.05.08, 08:13:03
Im April 1867 erfolgte die Militärkonvention zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preussen. Damit traten die preußischen Bestimmungen über Ausbildung, Bewaffnung, Organisation etc. etc. auch in Hessen in Kraft.
Unter anderem wurden im Juli 1867 die 5. Schützen-Kompagnien zu einem 2. (Leib-) Jäger-Bataillon zusammengefaßt.
Dieses nunmehrige 2. Jäger-Bataillon wurde aber bereits im Oktober 1871 als Garde-Füsilier-Bataillon (III. Bataillon) dem 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie- (Leibgarde) Regiment Nr. 115 eingegliedert.
Der auf einer 65er Zündnadel-Jäger-Büchse befindliche Truppenstempel wurde folglich nur zwischen 1867 und 1871 verwendet. Daß dieser Stempel noch vorhanden ist, dürfte daher rühren, daß die Büchse 1870/71 im Krieg gegen Frankreich dort verlustig ging und erst in den letzten Jahren wieder den Weg nach Deutschland fand.
G.H. 2.3.5. = Großherzoglich Hessisches 2. Jäger-Bataillon, 3. Kompagnie, Waffe Nr. 5.