18.10.14, 19:39:39
ulfberth
geändert von: joehau - 27.07.15, 21:41:35
Das hier gezeigte Messer läßt einige Fragen offen. Es ist nämlich völlig unklar, ob es sich dabei
um ein Victorinox Trailmaster mit
privat ergänzten Bundeswehr Griffschalen oder um ein neues
Modell für die Bundespolizei bzw. ein waffengesetzkonformes Bundeswehrwehrtaschenmesser handelt.
Gruß
ulfberth
20.10.14, 12:54:09
jaeger7-de
Warum braucht die Bundeswehr eigentlich ein Waffengesetz konformes Taschenmesser ?
Im § xx (habe jetzt keine Lust zu suchen) sind die Behörden des Bundes und der Länder doch explizit von den Regelungen des Waffengesetzes ausgenommen.
20.10.14, 15:38:41
ulfberth
geändert von: joehau - 10.04.18, 21:55:52
@ jaeger7-de,
fast hätte ich gehofft, hier eine hilfreiche Antwort vorzufinden. Egal!
Ein Staat, der
Geschwindigkeitskontrollen wie zum Beispiel u. a. im Lager Kundus
für richtig erachtet, legt natürlich auch Wert auf gesetzeskonforme Soldaten und Reservisten.
Siehe dazu auch
HIER
Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: Eine Zuordnung des Messers zu einem bestimmten Trägerkreis ist bisher nicht möglich.
Gruß
ulfberth
20.10.14, 16:27:41
jaeger7-de
Ich halte meine Antwort für durchaus hilfreich.
Das Waffengesetz gilt nicht für die Bundeswehr.
Weil wäre es anders, wären alle Sturmgewehre, Maschinenpistolen, Maschinengewehre (also alles was vollautomatisch feuert) illegal.
Leuchtspurmunition, panzerbrechende Geschosse - illegal.
Schießübungen aus der Bewegung und auf menschliche Zielscheiben - illegal.
usw.usf. - daher § 55 WaffG:
§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
4. die Zollverwaltung
Recht hast Du allerdings, wenn Du meinst, dass ich damit keine Aussage zum möglichen Nutzerkreis dieses Messers getätigt habe.
Schönen Gruß
jaeger7-de
20.10.14, 17:19:12
ulfberth
geändert von: ulfberth - 21.10.14, 12:35:12
...
Recht hast Du allerdings, wenn Du meinst, dass ich damit keine Aussage zum möglichen Nutzerkreis dieses Messers getätigt habe.
Schönen Gruß
jaeger7-de
Stimmt!
Ansonsten sollte auch bedacht werden, daß z. B. bei der Ausrüstung der
Bundespolizei (ehem. BGS) mit Taschenmessern ein anderer Weg beschritten wurde!
Gruß
ulfberth
01.11.14, 08:15:40
ulfberth
geändert von: ulfberth - 01.11.14, 08:16:09
Nach Auskunft der Service-Abteilung von Victorinox verdichtet sich der eingangs geäußerte Verdacht einer privaten Umänderung:
"Nach interner Abklärung mit unserem Armee-Verantwortlichen, kann ich Ihnen sagen, dass es sich bei dem abgebildeten Messer nicht um ein offizielles Bundeswehrmesser handelt. Dieses wurde nie in der Zweihand-Ausführung geliefert.
Es ist aber sehr gut möglich, dass jemand die Schalen seines Bundeswehrmesser selbst an einem Trailmaster montiert hat."
Gruß
ulfberth