27.08.14, 00:19:46
ulfberth
geändert von: ulfberth - 27.08.14, 00:39:59
1906 wurde den preußischen Fußgendarmen außer Dienst auch der Infanterie-Offizier-Degen gestattet. Die hier zitierte Gestattung ist nicht so auszulegen, daß den Gendarmerie Wachtmeistern die Stücke dienstlich gestellt wurden. Wer wollte, durfte – und mußt den Degen selbst käuflich erwerben!
Vorbei die schwere Zeit, als auch die Portepeeunteroffiziere mit dem Seitengewehr für Fußgendarmen – wenngleich mit Portepee – herumlaufen mußten. Frei nach Wilhelm Busch: „Sechs Jahre war der Mann so krank! Jetzt lacht er wieder. Gott sei Dank!“
Gruß
ulfberth