16.08.13, 19:26:45
Rottenburger180
Hallo Fans, Euere Vorschläge zur Präsentation an der Wand in allen Ehren - der Sammler will ja seine Lieblinge immer vor Augen haben - aber ich hätte da waffenrechtlich gesehen etwas Bammel.
Nach Par. 36 (1) WaffG, letzte Änd. 24.07.09, hat, wer Waffen (Anm. also auch Blankwaffen, nicht nur Schusswaffen) oder Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen ...
Wenn ich mich recht erinnere wurde vor Jahren im DWJ oder Visier mal geschrieben, dass bei Wandaufhängung von Blankwaffen, diese fest, mittels Draht, Schloss, Kette etc. an einem fest in der Wand verankertem Haken befestigt werden müssen !!!???
Da unter den Bankwaffensammlern sicher auch eine Menge Besitzer von Schusswaffen vertreten sind,
sollte man m. E. den Tresor nicht im gleichen Zimmer wie die an der Wand hängenden Blankwaffen aufstellen.
Denn wenn der Kontolleur bei der nicht verdachtsabhängigen, kostenpflichtigen Tresorprüfung die Blankwaffen an der Wand sieht und besonders wenn er sich vor seinen Vorgesetzten profilieren will, wird er die vorschriftswidrige Aufhängung sicher nicht übersehen, sondern beanstanden.
Wie sieht man diese Problematik in Sammlerkreisen ???
Fazit: Der Gesetzgeber will halt unser Hobby abwürgen, daher richtig wählen !!! Aber selber dran schuld, wir könnten ja auch Hotelseife oder Zuckerstückchen sammeln und nicht so gefährliches Zeug :confused:
Trotz der Grünen Gefahr, weiterhin frohes sammeln.
-------------------------------
Edit Admin, 17.08.2013, 07:48 Uhr: Stammtisch-Beiträge extrahiert aus dem Empfehlungs-Thema "Säbel an der Wand" und neue Überschrift gegeben.
17.08.13, 07:16:35
Zietenhusar
Ich erkläre:
1. Alle hier von mir gezeigten Blankwaffen hängen an einer Wand im Tresor. :coffee:
2. Ich diskutiere hier nicht über Parteien und deren Wahl, das Forum soll sauber bleiben. :o
17.08.13, 14:37:37
Michael04
Hallo Forum,
es sollte sich jeder kümmern der Sein Hobby "bedroht"sieht.
Das Forum ist meiner Ansicht nach über Parteipolitisches Geschwätz,wie es seit Jahren in Unserem Land üblich ist, Erhaben,mit Sicherheit werden Reaktionen auf etwaige Sanktionen gegen Unser Hobby stattfinden.
In der Gesetzesfrage dürfte der
"berühmte Ermessensspielraum der Richter"
über Recht oder Unrecht im Bedarfs Falle entscheiden.
Der bürgerliche Vergleich "...bei Gott, auf hoher See und Vor Gericht..."sei mir hier Gestattet.
Soweit meine Kenntnisse über Gesetzes Texte zu Blankwaffen bestehen , gehe ich von der Verhinderung der "Ungesicherte Wegnahme" aus welches durch Verpackung beim Transport und Aufbewahrung in Verschlossener Wohnung als Rechtmäßig aus.
Wie der Besitz ab 18 Jahren als mündiger Bürger gestattet ist.
Grüße Michael