25.07.11, 00:01:29
limone
geändert von: limone - 25.07.11, 00:06:54
Kapitulantentroddel Großherzogtum Hessen
Die könnte zum Beispiel die Troddel eines "Zeitsoldaten" der 7. Kompagnie eines Großherzogl. Hessischen Infanteriebataillons sein.
Interessant, dass die freiwillige Weiterverpflichtung der Soldaten mit dem Begriff: "Kapitulation" (Unterwerfungserklärung) bezeichnet wurde.
(Gesehen im
WGM Rastatt)
Grüße
Carsten
25.07.11, 08:14:05
ulfberth
geändert von: ulfberth - 25.07.11, 12:36:45
Kapitulant, wer eine Kapitulation schließt; besonders Soldaten, die sich freiwillig zu einer längeren als der vorgeschriebenen Dienstzeit verpflichten und deshalb kapitulieren. Zur Ergänzung der Schulkenntnisse der Kapitulanten mit Rücksicht auf den militärischen Dienst und für ihre spätere Stellung im Zivildienst dienen die Kapitulantenschulen.
Kapitulation, Übereinkommen; der Vertrag wegen Übergabe eines Truppenkorps, eines Platzes etc. im Kriege; auch der Vertrag des Kapitulanten (siehe oben); kapitulieren, eine Kapitulation eingehen, sich ergeben.
Quelle: Brockhaus Konversations-Lexikon, Leipzig 1911.
Wortgeschichte:
Von französisch capitulation = Vertragsartikel (16. Jahrhundert) entlehnt;
Zum Verb gewandelt capituler = „ein Vertrag verhandeln“;
Aus dem neulateinischen "capitulare" vom lateinisch "caput" = Hauptabschnitt, Paragraph
Synonyme: Aufgabe / Vereinbarung / Vertrag.
Gruß
ulfberth
25.07.11, 11:25:05
limone
Aha! :)
"Unterwerfung" kam mir gleich so merkwürdig vor!
Grüße
Carsten