23.07.08, 21:00:49
Basilisk
geändert von: joehau - 09.07.15, 01:58:01
Dieses Stichbajonett wurde für das Schmidt-Rubin Gewehr Ord. 1889 und deren Modifik. Kal. 7,5 mm. verwendet.
Scheide: Leder oder Stahl
Getragen: 1892 bis zum Rückzug nach dem 1.Weltkrieg
Klingenlänge: 38,6 cm.
eidgenössische Ordonnanz
28.11.08, 19:54:59
Basilisk
geändert von: joehau - 07.12.17, 15:05:01
Dieses Stichbajonett wurde 1892 eingeführt, und nach dem 1. Weltkrieg wegen
Unmenschlichkeit wieder eingezogen.
Unmenschlich desshalb, weil nach einer Verletzung der Verletzte oftmals an
inneren Blutungen verstarb. Nach einer Verletzung verschloss sich die Wunde wider,
und das Blut konnte nicht abfliessen. Ersichtlich war nur ein harmloses Kreuz.
Klingenlänge: 38.6 cm
28.11.08, 20:34:25
limone
geändert von: joehau - 09.07.15, 01:55:49
...nach dem 1. Weltkrieg wegen Unmenschlichkeit wider eingezogen.
Die Schweizer hatten das Glück, im fraglichen Zeitraum (und auch lange davor)
nicht
gezwungen zu sein, ihre - ohne Frage auf der Höhe der Zeit befindlichen und am oberen
Qualitätsniveau der Fertigungstechnik anzusiedelnden - Seitenwaffen einsetzen zu müssen.
Welche politische Leistung, welch fortune!!