14.10.25, 12:52:07
        
Preussen
    
    
        
    
    Guten Tag,
bisher war mir bekannt, dass preußische Portepee-Unteroffiziere ab 1822 das Seitengewehr der Offiziere tragen durften. Rolf Selzer zitiert in seinem informativen Aufsatz „Anmerkungen zur Bewaffnung der preußischen Portepee-Unteroffiziere am Beispiel der Offizier-Kürassier-Degen …“ sogar den entsprechenden Text vom 18. Juni 1822. Auch bei Pietsch wird dieses Datum für die Feldwebel (Band I, S. 121) und die Wachtmeister (Band II, S. 30) genannt.
Heute lese ich jedoch bei 
Kling im dritten Teil auf Seite 174 
10. [...] Die Feldwebel behalten Degen und Offizier-Portepees [...]
und
11. [...] Übrigens tragen Offiziere Degen und schwarze Federbüsche [...]
Königsberg 14. Dezember 1808
Hat jemand eine Erklärung für die sich widersprechenden Angaben?
Danke und Gruss
Preussen
    
 
    
        17.10.25, 09:10:22
        
Preussen
    
    
        geändert von: Preussen - 17.10.25, 09:12:01
     
    Guten Tag,
beim genauen Durchlesen des Befehls ist ersichtlich, dass die Feldwebel nicht erst ab dem 14. Dezember 1808 die Seitengewehre der Offiziere tragen durften. Der Hinweis im Text, dass 
die Feldwebel Degen und Portepees behalten [...] und 
dass Offiziere Degen und schwarze Federbüsche mit weißen Spitzen tragen, lässt auf eine bereits vor 1808 geltende Regelung schließen.  
Da Pietsch und Reckendorf ein anderes Datum nennen und es unwahrscheinlich ist, dass einer vom anderen ein falsches Datum übernommen hat, scheint es als sei bereits vor 1808 eine bevorzugte Regelung für die Bewaffnung der Jäger- und Schützen-Portepeeunteroffiziere getroffen worden.
Ich finde das interessant und wundere mich, dass v.g. Widerspruch bisher niemandem aufgefallen ist.
Gruss
Preussen
    
 
    
        17.10.25, 09:47:16
        
ulfberth
    
    
        geändert von: ulfberth - 17.10.25, 09:47:36
     
    Der Schwerpunkt meiner seinerzeitigen Ausführung lag auf der Finanzierung der Waffen der Portepee-Unteroffiziere. Also auf der Frage, wie diese, für solche Dienstgrade nicht gerade billigen Blankwaffen finanziert wurden – und ab wann solche Stücke nicht mehr Privateigentum, sondern Staatsbesitz waren. 
Erfreulich, daß sich nun eine weitere Person mit solchen Fragen auseinandersetzt und hier nun neue Erkenntnisse liefert. 
Gruß
ulfberth
    
 
    
        18.10.25, 20:30:36
        
Schwertfeger
    
    
        
    
    
    
    Guten Tag,
...
Ich finde das interessant und wundere mich, dass v.g. Widerspruch bisher niemandem aufgefallen ist.
Gruss
Preussen
 
Möchte anmerken, daß das kein Widerspruch ist, sondern ein Übersehen der Differenzierung von "unseren" Altmeistern der Heereskunde. Übrigens auch Gumtau, der eine recht umfassende Geschichte über die Jägertruppe geschrieben hat, erwähnt kein früheres Datum. 
Die Aussage, daß der Sachverhalt bisher niemandem aufgefallen ist, kann ich nicht bestätigen - siehe z. B. in der Zeitschrift für Heereskunde (III. Quartal 2025) - Heft 497 - S. 154.
Da sich die Jägertruppe im 18. Jhdt aus dem Kreis der Förster und Jäger und deren Söhne rekrutierte, diese Herren also eine "gewisse Reputation" bei Hofe besaßen, wurden sie mit "kleinen Privilegien" versehen. Dazu gehörte u. a. dass die Feldwebel der Jägertruppe die Seitenwaffe ihrer Offiziere tragen durften. Das Datum der Einführung dieses Sachverhaltes  konnte bisher nicht ermittelt werden.
Da das Archiv des Kriegsministeriums/Großen Generalstabes zum Ende des 2. Weltkrieges verschollen ist, dürfte die Recherche schwierig werden.
Daß es auch "Privilegien" für Feldwebel in anderen Truppengattungen gab, soll an dieser Stelle (aber nur kurz) angesprochen werden. Die Feldwebel des I. Bataillons Garde erhielten das Portepee der Offiziere bereits am 17. Mai 1741. Anzumerken ist ferner, dass sie den Rang eines Premierlieutenants besaßen.
Die Feldwebel des II. und III. Bataillons erhielten es erst später; die der anderen Truppengattungen ab 1789.
    
 
    
        19.10.25, 10:46:54
        
Preussen
    
    
        
    
    Guten Tag Schwertfeger,
danke, dass Sie meine Vermutung bestätigen konnten. Bei Gumtau hatte auch ich nichts gefunden und die entsprechende Ausführung in Ihrem Beitrag in der ZfH hatte ich überlesen. 
Schön, dass die Frage teilweise geklärt werden konnte, vielleicht findet sich ja irgendwann auch noch ein genaues Datum.
Gruss
Preussen