09.02.25, 10:17:32
1813alterhelm
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09.02.25, 15:13:52
corrado26
???????????????
09.02.25, 17:47:27
Zietenhusar
Hilfe um Bilder an einen Beitrag anhängen zu können findet man
HIER.
Oder an meine bekannte E-Mail-Adresse senden.
Gruß,
Thomas
06.03.25, 13:43:37
1813alterhelm
geändert von: ulfberth - 06.03.25, 16:30:37
ich möchte die gemeinschaft fragen ob sie informationen zu diesem säbel haben wie die stärke und standort sowie uniform des träkers
07.03.25, 22:01:38
ulfberth
geändert von: ulfberth - 10.03.25, 16:12:40
Im Gegensatz zu den Deutschen Schutzgebieten in Afrika bestand im Einflussgebiet der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft in Sansibar keine Polizeitruppe, um so weniger eine Gendarmerie nach deutschem Vorbild. Die Gesellschaft war in den Jahren eine Handelsgesellschaft mit wenigen angeworbenen Soldaten.
So ist auch der Ort der Gefäßabnahme für preußische Infanteriesäbel eher ungewöhnlich. Hinzu kommt das Fehlen eines Herstellers oder einer Klingenabnahme. Den Stempel "DGKZ 3" für Deutsches Gendarmerie Kommando Zanzibar aufzulösen, ist nach der Quellenlage nicht möglich.
Ansonsten bezieht sich die Bezeichnung Zanzibar auf das britische Protektorat.
Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, In Berlin wurde im März 1884 durch Graf Behr-Bandelin und Karl Peters die Gesellschaft für deutsche Kolonisation gegründet, die Peters, Graf Pfeil und Jühlke nach Ostafrika entsandte, wo sie durch Verträge mit einer Anzahl von Häuptlingen die Landschaften Useguha, Nguru, Usagara und Ukami erwarben. Für diese Erwerbung erhielt die Gesellschaft 27. Febr. 1885 einen kaiserlichen Schutzbrief. Aus dieser Gesellschaft bildete sich zunächst die Kommanditgesellschaft Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Karl Peters und Genossen mit einem Direktorium von fünf Mitgliedern, dann 7. Sept. 1885 die D.-O. G., wobei die Anteile auf 10,000 Mk. erhöht und ein Kapital von 4 Mill. Mk. zusammengebracht wurde. An die Spitze trat ein auf 5 Jahre gewählter Präsident (Peters) mit zwei Direktoren und ein Direktionsrat von 21–27 Mitgliedern. Die Aussicht über die Gesellschaft wurde dem Reichskanzler übertragen. Als Zweck der Gesellschaft wurden aufgestellt Erwerb, Besitz, Verwaltung und Verwertung von Ländereien, Ausbeutung von Handel und Schifffahrt durch Selbstbetrieb oder Übertragung an andre Gesellschaften sowie deutsche Kolonisation im Osten Afrikas. Als die Gesellschaft aber die Verwaltung des Küstenstriches, der vom Sultan von Sansibar beansprucht wurde, mit seinen Häfen nach langen Verhandlungen endlich erreichte, brach 15. Aug. 1888 ein Aufstand aus, der sie nötigte, die Hilfe des Deutschen Reiches anzurufen (s. Deutsch-Ostafrika, S. 840). Letzteres warf den Aufstand nieder und übernahm 20. Nov. 1890 die ganze Verwaltung, zahlt jedoch der Gesellschaft jährlich 600,000 Mk. für die Überlassung der Zölle. Die Gesellschaft hat danach den Charakter einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft. Um ihre Unternehmungen aufs Neue zu verfolgen, nahm sie unter Garantie der Regierung eine Anleihe von 10,566,000 Mk. auf und betreibt nun auf ihren Pflanzungen Derema, Nguelo, Kikogwe, Muoa und Yassini den Anbau von Kaffee, Kokospalmen und Sisalagaven mit gutem Erfolg. Außer den Handelsniederlassungen an der Küste und im Innern von Deutsch-Ostafrika besitzt sie auch eine solche auf der Insel Nossi Bé (Madagaskar). An dem Bau der Eisenbahn Tanga-Korogwe war sie hervorragend beteiligt. Die D.-O.G. besaß bis 1903 das Recht der Münzprägung und prägte Silberrupien (s. Tafel »Münzen VI«, Fig. 12) und Kupferpesasstücke. Die Flagge der Gesellschaft ist ein weißes, durch ein schwarzes Kreuz in vier gleiche Felder geteiltes Flaggtuch, das obere, am Flaggstock liegende Feld mit den fünf Sternen des Südlichen Kreuzes ist rot (s. Tafel »Deutsche Flaggen«, Fig. 41).
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 841.
Geschichte. … Als die von der Gesellschaft für deutsche Kolonisation Ende 1884 mit Häuptlingen des Hinterlandes von Sansibar geschlossenen Verträge durch kaiserlichen Schutzbrief vom 27. Febr. 1885 offizielle Anerkennung fanden, protestierte der Sultan, gab aber einer Demonstration der deutschen Flotte nach und erkannte 14. Aug. 1885 die deutsche Schutzherrschaft über Usagara, Nguru, Useguha und Ukami an. Am 20. Dez. 1885 wurde mit Deutschland ein Handelsvertrag geschlossen, der von Mitte 1886 an 15 Jahre galt und im September 1900 einer Revision unterzogen wurde. Am 16. Aug. 1888 übernahm die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft die Verwaltung des Küstengebiets südlich vom Umbafluß und die Zolleinnahmen im Namen des Sultans. Während dieser Verhandlungen starb Seyyid Bargasch. Sein Nachfolger Seyyid Khalifa schloß auch mit der Britisch-Ostafrikanischen Gesellschaft 1. Okt. 1888 einen Vertrag und überließ ihr im August 1889 die Somalküste zu selbständiger Verwaltung und Ausnutzung. Auf Seyyid Khalifa folgte 13. Febr. 1890 sein Bruder Seyyid Ali. Am 4. Nov. 1890 übernahm England auf Grund des deutsch-britischen Vertrags vom 1. Juli die Schutzherrschaft über S. und Pemba, Witu, die Küste bis Kismaju, die Inseln Patta und Manda, während Deutsch-Ostafrika und Mafia 1. Jan. 1891 gegen 4 Mill. Mk. zu deutschen Besitzungen erklärt wurden. …
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Leipzig 1909
08.03.25, 00:01:21
ulfberth
Das deutsche Einflussgebiet Sansibar wurde bereits 1890 an Großbritannien abgegeben. Im Rahmen dieser Verträge gelangte auch das englische Helgoland zu Deutschland.
HIER