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Zietenhusar

(Supporter)

Hallo Leute,

ich habe auf der Scheide meines Artillerie-Offizierssäbel (Wachtmeistersäbel) einen, sagen wir mal "unfertigen" Truppenstempel gefunden, nachdem ich die Farbe entfernt hatte.

Kann sich irgend jemand von Euch einen Reim darauf machen?

Eine unzeitgenössische Arbeit will ich mal ausschließen, da die Farbe auf der Scheide alt war.

Gruß,
Thomas

06.11.07, 22:44:22

Zietenhusar

(Supporter)

Nach den interessanten Beiträgen von Ulfberth zu den Blankwaffen der Reichswehr/Reichsheer bin ich ja fast geneigt anzunehmen, daß es sich bei dieser Stempelung um eine "unfertige" Reichswehr-Stempelung handeln könnte.

Nun wäre das eine ziemlich schwierige Angelegenheit, hier weiter zu kommen. Dazu die Frage, haben sich die kaiserlichen, von den nachfolgenden Stempelgrößen unterschieden?

Gruß,
Thomas

29.11.07, 20:03:01

Zietenhusar

(Supporter)

Ich bin auf eine Verordnung gestoßen,

die meine Frage beantworten könnte. Könnte deshalb, weil diese Verordnung lediglich Infanteriewaffen anspricht. Ob es eine entsprechende Verordnung über Artilleriewaffen gibt entzieht sich meiner derzeitigen Kenntnis.
Es könnte in der Reichswehrzeit aber gut möglich gewesen sein, daß ein Artillerie-Offiziersäbel bei der Infanterie geführt, oder zumindestens eingelagert wurde.

Zitat:
Heeres-Verordnungsblatt

Reichswehrministerium. Chef der Heeresleitung. Berlin, den 9. April 1921
Nr. 1140/2.21. Jn.2.

211. Stempeln und Bezeichnen von Infanteriewaffen und infanteristischen Waffengerät.
Die bisherigen Vorschriften über das Stempeln und Bezeichnen von Infanteriewaffen und infanteristischen Waffengerät treffen nicht mehr zu. Neue Bestimmungen sind in Bearbeitung. Mit ihrem Erscheinen ist in einiger Zeit zu rechnen.
Um bis zu diesem Zeitpunkt eine bessere Kontrolle zu ermöglichen, wird angeordnet, daß die Infanteriewaffen und das infanteristische Waffengerät - letzteres zunächst nur, soweit es von den Truppenkommandeuren für erforderlich gehalten wird - mit einem vorläufigen Stempel zu versehen sind. Ausgenommen von dieser Stempelung ist das optische Gerät.
Dieser vorläufige Stempel darf jedoch nur die Nummer der Kompagnie (Eskadron, Batterie) und die laufende Waffennummer enthalten.
Es ist demnach zu stempeln:
1. Komp. Gewehr Nr. 12 mit 1.12.

Der bisherige Ort der Stempelung (z.B. S 98/05, innere Seite der Parierstange und innere Seite der Höhe der Mundblechschraube) ist für die entgültige Stempelung frei zu lassen. Für die vorläufige Stempelung ist von der Truppe selbst eine geeignete Stelle zu suchen wählen (z.B. S 98/05: Untere Seite der Parierstange und Knopf oder Tragehaken der Scheide).
Bei der späteren entgültigen Stempelung müssen die Waffen sodann die gleichen laufenden Nummern erhalten, mit denen sie bei der vorläufigen Stempelung versehen worden sind.
Die Verfügung vom 12. Januar 1921 - Nr. 5/1. 21. Jn 2. -, Schlußsatz, wird hierdurch aufgehoben.

In Vertretung: Frhr. von Kreß.


Demnach wäre der Stempel auf der Scheide meines Artillerie-Offiziersäbels mit "2. Kompanie, Waffe Nummer 9" aufzulösen, ohne jeglichen Hinweis zu einem Regiment.

Gibt es andere Ideen?

Gruß,
Thomas



24.12.07, 03:07:24

mario

(Administrator)

So habe ich es auch gelesen, hast Du einen sehr seltenen Stempel auf der Scheide geschockt .
Gut, dass es hier keine Stempelfetischisten gibt zwinkern .
Gruß Mario


123
05.01.08, 14:20:58
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