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mario

(Administrator)

Was werden wohl in diesen Gefäßen für Klingen zu finden sein?
Knecht bietet diese Gefäße ohne Klingen an.
Gruß Mario


123
25.03.19, 21:51:22

Preussen

(Mitglied*)

Guten Morgen Mario,
in der Kube Sonderauktion Oktober 2015 (Sammlung Hofmann) wurde ein solches Stück versteigert (Los Nr. 238) das wie folgt beschrieben wurde:
Landwehr-Infanteriesäbel Modell 1818. Ganzmessing-Bügelgefäß nach französ. Muster Briquet, am Knauf reliefiertes Landwehrkreuz, Stempel „9.C.93“, glatte Keilklinge 34 mm, …..
Gruss
Preussen


26.03.19, 08:10:17

mario

(Administrator)

Danke Preussen,
dann gibt es ja schon mal zwei.

Ich habe ein Gefäß in dem eine ältere Infanterie-Klinge steckt. zwinkern
Im Vergleich ein Infanterie-Seitengewehr Preußen.
Das Gefäß ist kleiner als das von dem Vergleichsstück.
Gruß Mario


123
26.03.19, 19:36:56

mario

(Administrator)

Nach dem preußisch-österreichischen Krieg von 1866 verschwand das 3.Bataillon (Löwenberg). Im Jahre 1867 fand es noch ein letztes mal Erwähnung in den Ranglisten. Somit gab es nur noch 8. Kompanien und keine 12 mehr beim 2. Westpreußisches Landwehr-Regiment Nr. 7

Gruß Mario


123
22.08.19, 09:03:26

Preussen

(Mitglied*)

Guten Tag,
nun ist ein Kollege von Marios Säbel aufgetaucht, gleiches Regiment, gleiches Bataillon (10 Kp ?). Die Rückseite der Parierstange der Waffe zeigt den verschliffenen Truppenstempel 7.L?0.112. des 7. LANDWEHR-REGIMENTS. Diese Einheit gliederte sich 1825 in die drei Bataillone I. Schweidnitzsches, II. Hirschbergsches und III. Jauersches.
Mila schreibt (§1297) „[...] 1822 erhielten auch die Wehrmänner Säbel wie bei der Linieninfanterie [...]“ und führt weiter aus (§1302), „[...] 1860 wurden die Seitengewehre für die Gemeinen abgeschafft; die Wehrleute trugen seitdem das Bajonett, [...] nur die Spielleute und die Unteroffiziere behielten die Säbel.“
Bemerkenswert ist auch die 'Ehrentroddel', die „[...] zur Auszeichnung auch denjenigen Landwehrmännern erteilt wird, die nach zurückgelegtem gesetzlichem Alter berechtigt sind, zum 2. Aufgebot überzugehen, die es aber vorziehen, noch 6 Jahre bei dem 1. Aufgebot zu verbleiben.“ (Kr.-M., 1. Dep. vom 25. Jan. 1817)
GL 725 KL 583 KB 35
Gruss
Preussen


26.03.24, 11:04:47
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