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corrado26

(Super-Moderator)

Hat jemand einen Nachweis oder weiß jemand, ab wann im sächsischen Militär die preußische Stempelvorschrift verbindlich angewendet wurde?

Hintergrund der Frage ist die Stempelung an Ulanenpistolen 1870, die auf dem Schlossgegenblech einen Truppenstempel nach sächsischer Vorschrift, z.B. "I.U.R.e.79" tragen, an der Kolbenkappe aber den gleichbedeutenden neuen Stempel nach preußischer Vorschrift "17.U.5.79" haben. Allerdings kommt diese Doppelstempelung, soweit bisher bekannt, nur an Pistolen des U.R.17 vor, alle Pistolen des U.R.18 besitzen nur den preußischen Stempel an ihrer Kolbenkappe. Unklar ist bisher, warum diese Stempelung bei den beiden Regimentern unterschiedlich gehandhabt wurde.
corrado26

30.12.18, 08:48:40

ulfberth

(Moderator)

Eine stichhaltige Erklärung zur Frage dürfte heute m. E. nur mit Archivarbeit möglich sein. Ich kann zwar eine These liefern, aber ob diese wirklich zutrifft …

Beide Regimenter erhielten die Pistolen im Jahre 1870. Wobei nicht daraus hervorgeht, ob die Lieferungen zu einem identischen Zeitpunkt erfolgten. So mag durchaus das 1. Ulanen-Regiment die Lieferung zuerst erhalten haben und die Stempelung nach den sächsischen Vorgaben vorgenommen haben.

Im Zuge der Mobilmachung könnte dann eine Stempelung / Umstempelung (nach preußischem Muster) durch einen sächsischen Korpsbefehl stattgefunden haben. Evtl. mit dem Gedanken, verlustig gewordene Waffen und Ausrüstungsgegenstände dem sächsischen Korps wieder zuführen zu können. Also im Gegensatz zu den späteren preußischen Stempelvorschriften. Aber das ist rein spekulativ. Hier können nur Recherchen im sächsischen Hauptstaatsarchiv weiterhelfen.

Eine größere Aufgabe, da beide Regimenter nur über jeweils einen Büchsenmacher mit ca. 2 Gehilfen verfügte. Vor allem, wenn man bedenkt, daß beide Regimenter über rund 600 Unteroffiziere und Mannschaften verfügten.

Gruß

ulfberth



www.seitengewehr.de
31.12.18, 00:05:04

corrado26

(Super-Moderator)

Zunächst herzlichen Dank!!! Wusst ich's doch, dass von hier kompetente Hilfe kommt...............
corrado26 Daumen

31.12.18, 10:58:14

ulfberth

(Moderator)

Gelegentlich sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht! Dann ist es gut, wenn ein Kollege wie Gottscho1914 einen an die sächsische 1869er Stempelvorschrift erinnert. Danke Jens!

Denn dann müßte der Text lauten:

Diese Pistolen wurden im Februar 1871 an beide Regimenter ausgegeben und bereits 1874 wegen der nachfolgenden Revolver M/1873 ausgemustert.

Interessanterweise hat UR17 die Pistolen offensichtlich sehr schnell nach der alten sächsischen – zumindest nach der oben gezeigten Vorschrift für die Infanterie vermutlich bereits nicht mehr gültigen (!) – Form „I U R e 79 = 1. Ulanen Regiment, 5. (=e) Eskadron, Pistole 79“ gestempelt.

Die neue (preußische) Stempelweise auf den Griffkappen dürfte, da ebenfalls mit der 1869er Vorschrift nicht übereinstimmend, erst nach den Deutsch/Französischen Krieg vorgenommen worden sein.

Gruß

ulfberth



www.seitengewehr.de
01.01.19, 00:57:57

corrado26

(Super-Moderator)

Zitat von ulfberth:
[

Die neue (preußische) Stempelweise auf den Griffkappen dürfte, da ebenfalls mit der 1869er Vorschrift nicht übereinstimmend, erst nach den Deutsch/Französischen Krieg vorgenommen worden sein.




Bestens, genau das dürfte des Pudels Kern sein. Hat jemand eine Kopie der 69er-Vorschrift auf der Festplatte?
corrado26

01.01.19, 09:38:47

ulfberth

(Moderator)

Es gab da irgend so ne ausdruckbare Datei: HIER mit Augen rollen


www.seitengewehr.de
01.01.19, 09:58:38

alter-opa

(Mitglied)

Zitat von corrado26:
[ Hat jemand eine Kopie der 69er-Vorschrift auf der Festplatte?

https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/9469/1/

02.12.19, 22:23:38
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