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ulfberth

(Moderator)

Nicht Feuerkraft, sondern Schilda! Den Gedanken "was wäre wenn ..." sollte man besser geistig nicht durchspielen. HIER


www.seitengewehr.de
17.10.18, 18:42:03

joehau

(Mitglied)

Der Einsatz giftiger Munition wäre auch noch ein Verstoß gegen den Artikel 23a
der Haager Landkriegsordnung (LKO) vom 18.11.1907.

Gar nicht auszudenken, wenn ein Getroffener an Bleivergiftung sterben würde.

Es sollte mich wundern, wenn in den Zündhütchen der üblicherweise bei
der Polizei verwendeten Pistolenmunition kein Bleitrinitroresorcinat
enthalten ist.

17.10.18, 22:09:40

ulfberth

(Moderator)

update Schießstände: Berliner Polizei

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
31.12.18, 00:08:09
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