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ulfberth

(Moderator)

Inzwischen dürfte die Passage aus den Handwaffen Stempel-Vorschriften (H.Stp.V.), aus denen klar hervorgeht, daß die Stempelung nur anzeigt, wie viele Waffe eines Modells dem Truppenteil überwiesen wurden, auch bei vielen Sammlern verinnerlicht worden sein.

Verlustig gegangene Waffe wurde aufgrund der Truppenstempel auch nicht dem Truppenteil wieder zugeführt, sondern an bestimmte Sammelstellen weitergegeben. Dies wird in den Armee-Verordnungsblättern von 1914-1918 hinreichend dokumentiert. Hier ein paar Auszüge aus diesen Bekanntmachungen und Erlasse.

Grundsätzlich kann gesagt werden, daß das Deutsche Reich alles daran setzte, um Waffen, Munition Ausrüstungsgegenstände und vor allem Rohstoffe wieder zu erlangen.

Gruß

ulfberth



www.seitengewehr.de
18.03.18, 00:17:45

ulfberth

(Moderator)

Beutesammelstelle. Hier auf einer von einem Angehörigen des Infanterie-Regiment Nr. 67 verschickten Postkarte.


www.seitengewehr.de
18.03.18, 00:19:37

ulfberth

(Moderator)

Genau in dieses Schema fällt das hier gezeigte, 1905 mit FA (Friedrich August III.) für Sachsen abgenommene, Seitengewehr 98 n.A.

Irgendwie im Weltkrieg abhandengekommen, gelangte es später mit einer Ersatzscheide von Friedrich August Göbel "FAG" aus Solingen versehen zum 2. Ersatz Bataillon des preußischen Infanterie-Regiments von Lützow (1. Rheinisches) Nr. 25. Dieses Ersatz Bataillon wurde in Rheydt aufgestellt, die hier angegebenen 4. Kompagnie dagegen in Mönchengladbach.

Aufgelöst wurde das 2. Ersatz Bataillon bereits im Oktober 1916. Folglich muß der Zeitpunkt der Stempelung vor diesem Zeitpunkt gelegen haben.


www.seitengewehr.de
19.03.18, 00:06:48
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