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DAS FORUM FÜR SAMMLER & INTERESSIERTE
unter dem Dach der
Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V.
 
 
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Zietenhusar

(Supporter)

Aufmerksam verfolgen Sammler aus EU-Staaten den fallenden Dollar-Kurs, um vielleicht auf günstige Weise die eigene Sammlung aufzustocken zu können.

Beachtenswert -und nicht unerheblich!- für uns Sammler, sind Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern (kurz EUSt), welche erhoben werden, wenn wir aus Nicht-EU-Staaten importieren.

Die zu bezahlenden Summe errechnet sich folgendermaßen:
EUSt-Wert = Zollwert + zum EUSt-Wert gehörende Kosten + Abgabenbeträge (Zölle / VSt* ohne EUSt)

Nachdem die Zölle anscheinend einer Staffelung (nach Art oder Eigenschaft des Ware?) unterliegen, beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 19 % vom Gesamtwert**. Zusammen mit dem Artikelpreis, werden auch die erhobenen Zölle und die Versandkosten versteuert. Deshalb weicht der zu versteuernde Wert vom Artikelpreis ab.

Achtung, es wird nicht nach dem Umrechnungskurs des Tages der Artikelbezahlung versteuert, sondern nach dem Kurs des Tages, an dem man beim Zoll vor Ort den Obolus entrichtet. Ändert sich, zwischen dem Bezahlen und der Ankunft des Artikels, der Umrechnungskurs zur eigenen Währung erheblich, kann das die EUSt noch unangenehmer erhöhen.

Der Empfänger der Ware muß den Wert der Sendung (Artikelpreis + Versandkosten + eventuelle sonstige Ausgaben) angeben.
Nachzuweisen hat er dieses mit:
- einem Kontoauszug, oder einen Ausdruck von Paypal, auf dem der Zahlungsvorgang nachvollziehbar ist.
- einer Rechnung vom Verkäufer (bei Ebayauktionen nicht immer vorhanden, daher nicht zwingend erforderlich).
- dem Öffnen der Sendungsverpackung und dem Vorzeigen des Inhaltes.

Verweise:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/index.html
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/d0_vorsteuer/index.html

* Vorsteuern
** laut zoll.de 7 % bei Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen

04.07.08, 19:55:27

thüringer

(Mitglied)

Hallo!

Vielen Dank für die Links, kann man diese Seiten auch beim Zoll vorlegen und auf die 7% bestehen? Gibt es eine Seite beim Zoll, wo auch die Blankwaffen zu den Sammelstücken gezählt werden?
Ich habe immer auf den Eurowert 1,7% Gebühren und auf die Summe noch 19 % Steuern bezahlt.
Bei meinen ersten Käufen wurde der Zoll-Umrechnungskurs genommen (laut Beamtenaussage für 14 Tage festgesetzt), später der tatsächliche Eurobetrag von der PayPal-Rechnung.

Trotz dem günstigen Kurs habe ich seit einem Jahr nichts mehr aus Übersee gekauft.

Tschüß
Roland


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04.07.08, 23:57:04

Zietenhusar

(Supporter)

Hallo Roland,

1,7 % Zollgebühren waren es auch bei mir.
Ich werde in den nächsten Tagen alte Zollrechnungen 'raussuchen, um festzustellen, ob ich jedes mal 19 % EUSt bezahlt habe.

Dieses mal mußte ich persönlich zum Zollamt. Bisher wurde der Vorgang vom Versandunternehmen abgewickelt, und mir nach der Aushändigung der Sendung in Rechnung gestellt. Die Steuern und Gebühren wurden von mir dann überwiesen.

Gruß,
Thomas

05.07.08, 00:04:24

thüringer

(Mitglied)

Hallo!

Gestern hatte ich wieder einen "Zolltermin" mit einiger Ernüchterung. Ich hatte die Seiten mit der Angabe zur 7% Ermäßigung und die Angabe des Umrechnungskurses mitgenommen.
Ich muß Thomas recht geben, es wird ist für den Umrechnungskurs der Tag der Abholung entscheidend, ich hatte ein bisschen Pech, daß der neue Kurs am 20.08. neu berechnet wurde. Weiterhin kam nach der Öffnung des Paketes, die Frage nach Wie alt? Woher? , meine Frage nach der Steuer wurde mit 19% beantwortet. Ich legte die Kopien der Zoll-Seiten vor und sagte, daß dieser alte Degen ein Sammlerstück darstellt und daß nach meiner Meinung 7% richtiger wären. Dafür erntete ich ein müdes Lächeln und den Hinweis, "Dies muß ein Gutachter feststellen." Nach meiner Frage, ob der Zoll denn keine eigenen Gutachter oder dergleichen hätten, meinte man, die würden das Teil zwar auch schätzen, doch ich müßte auch deren Arbeit nachträglich bezahlen.
Es blieb alles beim alten : 1,7% Zollgebühren + 19% Einfuhrumsatzsteuer und 4 Wochen Frist für den Einspruch gegen diesen Bescheid.

Tschüß
Roland


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26.08.08, 20:59:17

Zietenhusar

(Supporter)

Zitat von thüringer:
Dies muß ein Gutachter feststellen.
Hallo Roland,

vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht. Zur oben zitierten Aussage stellt sich mir die Frage, ob der Degen begutachtet werden muß, oder der Sammler als solcher eingestuft werden soll.

Bis dahin wird natürlich immer der höchstmögliche Satz vom Zoll (Staat) abgerechnet.

Gruß,
Thomas

26.08.08, 21:23:15

thüringer

(Mitglied)

Hallo Thomas,

mit dem Gutachten meinte ich den Degen, denn wenn ich getestet werden würde (ähnliches Verfahren wie bei einer Sammel-WBK) könnte (!) ich eine Bescheinigung erhalten, die mir bares Geld sparen würde. So muß die Einfuhrware immer wieder begutachtet werden, was dem Fiskus gutes Einkommen garantiert.
Bei einem früheren Besuch verlangte der Angestellte das Öffnen des Paketes zur Überprüfung der Cites-Bestimmungen, es hätte ja Elfenbein am Griff sein können (Marinedolch, manchmal Samuraischwert).

Tschüß
Roland


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26.08.08, 22:22:18

Zietenhusar

(Supporter)

Hallo Roland,

nun bin ich endlich dazu gekommen, eine alte Zollrechnung herauszusuchen. Der gesamte Ablauf der Einfuhrmodalitäten wurde damals, im Januar 2005, von der Firma General Logistics Systems (kurz GLS) übernommen. Damals wurden auch die vollen Prozente (seinerzeit 16%) berechnet. Frei nach dem Motto: Wer sammelt kann es sich auch leisten.

Andererseits würde es mich mal interessieren, was wir nach deren Ansicht, als Käufer historischer Blankwaffen, sonst sein sollen, wenn keine Sammler? Die Antwort möchte ich gar nicht wissen mit Augen rollen .

Gruß,
Thomas

27.08.08, 20:19:08

limone

(Super-Moderator)

Hallo Thomas,

die Festsetzung des Steuersatzes hat nichts damit zu tun, ob Du Sammler bist oder nicht, sondern wird nur am Alter des Säbels festgemacht. Antiquität: 7%, keine Antiquität: 19%. Als Antiquitäten gelten nach den Zollbestimmungen nur Objekte, die älter als 100 Jahre sind.

Da von einem Zollbeamten nicht erwartet werden kann, das Alter von allen historischen Gegenständen richtig feststellen zu können, bedarf es hier des gutachterlichen Urteils eines unabhängigen Dritten. Liegt das nicht vor, gilt der höhere Steuersatz.

Das Einholen eines Gutachtens zum Beweis des Alters lohnt sich naturgemäß nur, wenn sich damit unterm Strich auch Geld sparen lässt, also nur bei sehr teuren Objekten. Bei einem 120 Jahre alten Säbel für 200 EUR ist es wahrscheinlich günstiger, die 12% Steuerdifferenz draufzahlen, weil für 24 EUR in der Regel kein Gutachten zu bekommen ist. Auch wird in dieser Preisklasse in der Regel vom Verkäufer kein Gutachten mitgeliefert.

Für jemanden, der häufiger alte Säbel importiert, macht es durchaus Sinn, mit der zuständigen Zollstelle über dieses Thema zu reden und sich einen Gutachter für Blankwaffen benennen zu lassen oder ggf. nachzufragen, ob der selbst gewählte Sachverständige X vom Zoll als Gutachter akzeptiert wird. Der ein oder andere wird ja eher Menschen mit Sachverstand und Reputation aus diesem Bereich kennen, als der Zoll.

Meine Erfahrungen sind durchaus positiv: Man kann mit Zollbeamten reden und versuchen, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden.

Grüße

Carsten


     Fröhlich sein, Gutes tun, und die Spatzen pfeifen lassen...
27.08.08, 21:23:54

Zietenhusar

(Supporter)

Zitat von limone:
...die Festsetzung des Steuersatzes hat nichts damit zu tun, ob Du Sammler bist oder nicht, sondern wird nur am Alter des Säbels festgemacht.
Hallo Carsten,

daran (das ist auch mein Wissensstand), und an Roland's Aussage zu den Bemerkungen seines Bearbeiters, kann man erkennen, daß einige Beamte so recht nicht bescheid wissen. Ich war im letzten Fall, da ich ja persönlich vor Ort erscheinen mußte, recht redselig. Ich habe erwähnt, daß das Alter des Säbels anhand der auf dem Klingenrücken eingeschlagenen Zahl (97) deutlich gemacht wurde. Die Reaktion gleich Null.

Gruß,
Thomas

27.08.08, 22:05:49

jaeger7-de

(Mitglied)

Zum Thema Antiquität oder nicht habe ich von der zentralen Telefonhotline des Zolls mal folgende telefonische Auskunft erhalten:

Wenn ich das Stück als Antiquität anmelde und auf den ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatz bestehe, läge es an der zuständigen Dienststelle, mir das Gegenteil zu beweisen.

Wie gesagt, leider habe ich die Auskunft nur telefonisch - aber man kann sicherlich im Internet auch Auskünfte per E-Mail einholen. Der Zoll hat eine eigene Web-Site.

jaeger7-de


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28.08.08, 12:20:27
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