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Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V.
 
 
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Nils

(User)

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/c0_verfahren/a0_steuersaetze/index.html

"Der Regelsteuersatz bei der Einfuhr beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage und ermäßigt sich auf 7 % bei bestimmten Waren (z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen)." freuen



Servus
28.08.08, 15:31:51

thüringer

(Mitglied)

Hallo zusammen,

ich hatte bei früheren Besuchen selbst Fachbücher (z.B. bei einem gekauften
SG98 den R.Franz "Preuss.-Deutsche Seitengewehre) mit gehabt, habe so auch
das Alter an Klingenabnahmen ausgewiesen, genauso wie am Montag, aber wie
Thomas schon sagte - Reaktion gleich Null. Es wird zwar teilweise Interesse gezeigt,
mal auch ein Säbel in die Hand genommen, aber keine Möglichkeit zu den 7%.

Selbst das Vorweisen der ausgedruckten Zoll-Seiten änderte nichts.
Eine Frage an jaeger-7-de: Wie kann ich als Privatperson den Kauf als
Antiquität anmelden? Wäre ich ein Händler, könnte ich es mit dem Umsatz
und dessen Steuer verrechnen. So habe ich es verstanden.

Tschüß
Roland


Hüte Dich, alles zu begehren, was Du siehst,
alles zu glauben, was Du hörst,
alles zu sagen, was Du weißt
und alles zu tun, was Du kannst.
28.08.08, 17:37:29

jaeger7-de

(Mitglied)

Zitat von thüringer:

Eine Frage an jaeger-7-de: Wie kann ich als Privatperson den Kauf als Antiquität anmelden?

Tschüß
Roland


Moin !

Z.B. kannst Du Dir im Vorfeld online die richtige Zolltarifnummer suchen. Es gibt für fast alles eine eigene Nummer. Falls es für antike Blankwaffen keine gibt, wird es eine für "Antike Waffen" oder "antike Sammlungsstücke, allgemein" geben. Und auf die Frage des Zöllners, was Du da hast sagtst Du "Eine Antiquität" und gibst ihm die Zolltarifnummer an.

Das funktioniert nur, wenn die Einfuhrabfertigung nicht automatisch erfolgt. Bei teueren Stücken würde ich deshalb vom Versender den Vermerk "SELBSTVERZOLLER" deutlich sichtbar auf dem Paket anbringen lassen. Dann bekommst Du automatische eine "Vorladung" zum örtlichen Zoll.

Viel Glück beim austesten !

Wenn der Beamte bockig ist, lohnt sich der "Antik"-Versuch nur, wenn der Wert der Einfuhrumsatzsteuer entsprechend hoch ist. Weil man möchte sein Schätzchen ja auch im ersten Anlauf mitnehmen und nicht erst einklagen....

Bei Orden hatte ich mit der "Antiquität" schon Glück.

Gruß

jaeger7-de


Suche "alles" mit Bezug zur Jägertruppe in Preußen, Sachsen, Mecklenburg etc. (Nur keine Bayern !)
28.08.08, 19:14:34

Zietenhusar

(Supporter)

N'abend in die Runde,

in einem umgekehrten Fall hat das wahrscheinlich besser geklappt. Als ich vor Jahren zwei Sendungen ins Ausland (hinter den Ural) absendete, habe ich auf der außen angebrachten Rechnung "Épées antiques. Pour sa collection." (zu deutsch: Antike Säbel. Für seine Sammlung.) vermerkt. So hat der Absender schon den Inhalt deklariert, so das der Empfänger beim Zoll schon halb "gewonnen" hat.
Aber, andere Länder andere Sitten, und ob es tatsächlich so lief, wie ich hier schreibe, habe ich nicht erfahren.

Gruß,
Thomas

28.08.08, 20:02:17

corrado26

(Super-Moderator)

Da ich schon seit vielen Jahren beruflich mit der Einfuhr historischer Stücke auch aus nicht EU-Ländern zu tun habe, ein kleiner Tip:
Ich nehme zu jedem Stück, das ich aus demn Ausland erhalte, die entsprechende Katalogbeschreibung des Auktionshauses, oder wenn das Stück von Privat gekauft wurde, ein entsprechendes Buch mit, in dem das Stück oder ein entsprechendes Stück abgebildet und bschrieben ist. Damit ist auch der Nachweis der Antiquitäteneigenschaft (älter als 100 Jahre) inbegriffen, was wiederum zum Steuersatz von 7% führt. Das hat bis heute immer ausgereicht, Probleme gab's noch nie und einen Gutachter habe ich bis heute auch noch nie bemühen müssen.
Gruß
corrado26

29.08.08, 16:20:28

thüringer

(Mitglied)

Hallo und vielen Dank für die Hinweise, bei der nächsten Gelegenheit werde ich es ausprobieren und lasse das Ergebnis Euch wissen. lachen

Tschüß
Roland


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und alles zu tun, was Du kannst.
29.08.08, 16:26:10

Zietenhusar

(Supporter)

Auch von mir besten Dank allen Tippgebern.

Wollen wir für uns hoffen, daß mit diesen "einfachen" Mitteln so viel wie möglich von Zöllnern entsprechend überzeugt werden können. Im Prinzip haben wir ja Recht, wenn wir sagen, daß die jeweils vorliegende Waffe so und so alt ist, nur muß man es auch überzeugend 'rüberbringen können.

Gruß,
Thomas

29.08.08, 16:36:57

Black

(Mitglied)

Ich kaufe meine Stücke fast nur in Übersee, zum Einen wg der besseren Verfügbarkeit, zum Anderen wg der Preise - die sind in meinem Sammelgebiet auch bei schlechterem Dollarkurs eine Überlegung wert.

Leider funktioniert der Hinweis auf Sammlungsstücke nicht wirklich - lt Zollvorschriften sind damit Stücke für Museen gemeint - private Sammlungen fallen da raus.

Ich nehme auch immer meine Fachliteratur mit, Interesse ist da groß (die Zöllner kennen mich schon alle) - aber trotzdem bleibt es auch bei langem Vorschriftenwälzen - wobei ich da natürlich mitlese - bei den normalen 19%.
Anderes geben die Vorschriften da nicht her.
Was bei Antiquitäten deutlich günstiger wird sind die Zollababgeben (die 19% sind ja Steuer) - allerdings fallen die Zollgebühren im Vergleich zu den Steuern kaum ins Gewicht.

01.09.08, 11:08:03

Zietenhusar

(Supporter)

Letzte und aktuellste Erfahrung beim Zoll:
Nach meinem Hinweis, daß es sich um einen japanischen Säbel handelt kam der Spruch "Ich will mal sehen ob die Klinge scharf ist...", mit anschließendem Daumentest (Schwitzefinger an einer zum Glück vernickelten Klinge).

Ich will keine schlafenden Hunde wecken, aber was wäre wenn? Oh Herr, erbarme Dich unser mit Augen rollen .

Thomas zwinkern



22.12.09, 23:34:45

Zietenhusar

(Supporter)

Gestern traf ein in den USA gekauftes Buch bei uns ein. Der Empfänger (in diesem Fall meine Frau) wurde "vertreten durch die Deutsche Post AG", womit mir die persönliche Abholung beim Zoll erspart blieb. Das Paket wurde beim Hauptzollamt in Frankfurt am Main (Flughafen) geöffnet, der Inhalt überprüft, und die "Berechnung der Einfuhrabgaben zur mündlichen Zollanmeldung" vorgenommen.

Wert: 125 USD
Kurs (Anm. am 28.04.2010): 1,3338
Zollwert: 93,71 EUR
Steuersatz: 7%
Einfuhrabgaben insgesamt (EUR, Ct): 6,56

Der Betrag wurde direkt bei der Postausträgerin bezahlt. So war ich es von früher gewohnt.

Nebenbei:
Käufe in Japan, versendet in Briefe und Päckchen, wurde nicht durch den Zoll bearbeitet und kamen somit ohne zusätzliche Kosten bei mir an. Allerdings waren in diesen Fällen die monetären Werte nicht besonders hoch. Gegenüber dem Handel mit den USA scheint man hier einen harten Kurs zu fahren.

01.05.10, 08:45:43
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