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unter dem Dach der
Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V.
 
 
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Longinus133

(User)

Hallo Zietenhusar,

ich für meinen Teil kaufe seit 4 Jahren nur noch
in der EU. Auch wenn es weh tut und man manche Sachen
nicht bekommt. traurig
Früher habe ich Sachen (Bücher, Medaillen,..) in
den USA, der Türkei, etc gekauft.
Aber den "Ärger" mit dem Zoll muss ich nicht mehr haben.

Schöne Grüsse
Longinus

07.05.10, 18:17:10

Zietenhusar

(Supporter)

Hallo Longinus,

stimmt schon, das wäre der Optimalfall. Solange ich mich mit japanischen Blankwaffen aus der Zeit zwischen 1868 und 1945 beschäftige, wird es leider nicht vermeidbar sein, einige Sachen aus den USA einzuführen. Innerhalb der EU ist die Wahrscheinlichkeit nämlich hoch, Fälschungen angedreht zu bekommen. Darauf spezialisiert haben sich einige Anbieter südlich Deutschlands.
In Japan selbst sind "moderne" Militärblankwaffen verbotene Gegenstände. Dort ist also nichts zu holen.
Amerikaner haben in Japan alle Blankwaffen nach Kriegsende eingesammelt und mitgenommen, als sogannte "bring backs".

Auch im Bereich deutsche Blankwaffen gibt es "überm Teich" viele interessante und gut erhaltene Artikel, aus dem selben Grund wie oben angeführt. Ich nehme den Ärger mit dem Zoll (bis jetzt noch) in Kauf, wenn ich damit meine Sammlung bereichern kann. Aber schauen wir mal, die gute Laune kann schnell in Ärger umschlagen.

Ich will hier aber keine Lanze brechen. Es muß jeder für sich entscheiden, inwieweit er sich mit dem Im- und Export von Sammelgegenstände unseres Interessengebietes auseinandersetzt.

Gruß,
Thomas

07.05.10, 19:20:47

Zietenhusar

(Supporter)

Stellt die Post eine Sendung zu, auf der ein kleiner grüner Aufkleber angebracht ist, mit dem Wortlaut "Selbstverzollung - Sendung ist von der Deutschen Post nicht dem Empfänger, sondern dem Zollamt zu übergeben", dann war das ein Versehen, denn die Sendung ist in diesem Fall nicht versteuert worden.

Da Steuerschulden nicht verjähren, sollte der Empfänger mit der Sendung selbst beim zuständigen Zollamt vorsprechen, am Besten mit der ungeöffneten Verpackung.

Nachdem der Sachbearbeiter die Verpackung und die Rechnung einbehält, darf der Adressat mit dem Inhalt seiner Sendung wieder nach Hause. Die Steuerschuld wird nun von der Post eingefordert.

Daraufhin wird die Post beim Adressaten versuchen das Geld wieder zu bekommen, was aber ignoriert werden darf.

Gruß,
Thomas

11.11.10, 20:32:59

limone

(Super-Moderator)

Interessant!
Nun müsste man wissen, ob die Steuerschuld auch nach 5 Jahren an die Post "weitergegeben" werden kann, oder ob dieser Anspruch irgendwann verjährt - anderenfalls könnte man sich den von der Post verursachten Weg zum Zoll sparen.

Grüße

Carsten


     Fröhlich sein, Gutes tun, und die Spatzen pfeifen lassen...
11.11.10, 20:38:30

Zietenhusar

(Supporter)

Man könnte darüber spekulieren, oder gegebenenfalls einen Feldversuch machen. Ich mutmaße, daß "rückwirkender Schriftkram" auch von Ämtern selten gern erledigt wird.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

11.11.10, 20:47:20

raro32

(User)

Meiner Erfahrung nach ist es sinnlos zu diskutieren, die nehmen 19%,
selbst wenn die Klinge von 1660 und einem Saijo-Owazamono-Schmied stammt.
Ohne schriftlichen Nachweis geht nichts. Eine Diskussion führt nur dahin,
dass die das Stück einbehalten.


Eine nette Anekdote:

Vor einem Jahr bekam ich aus den USA zwei Escrima Kampfstäbe von ~70 cm Länge.
Ich habe mit dem Beamten eine halbe Stunde diskutiert, bis ich die mitnehmen
durfte, mit dem Verweis, dass es Holzstäbe in jedem Baumarkt gibt aber nicht
aus Kamagong-Holz. Schließlich waren wir beim Thema Zweckentfremdung, und ich
sage ihm, dass man einen Kampfstab zweckentfremden kann, wenn man ihn
als Blumenstütze missbraucht. Da wurde es ihm zu unangenehm, und ich durfte
die Teile mitnehmen.

Gruß Roland

14.01.14, 19:39:55
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