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klausp

(Mitglied)

servus,

ich bin auf der suche nach einer dienstvorschrift o. ä. über das thema
"schärfen von seitengewehren im kriegsfall und dem abstumpfen im frieden".

wäre toll, wenn man mir hier mit nem scan weiterhelfen könnte!

danke+gruß
klaus


Extra Bavariam nulla vita, et si vita, non est ita.
17.02.16, 17:09:11

ulfberth

(Moderator)

Diesen Text?

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
18.02.16, 00:00:57

klausp

(Mitglied)

lieber ulfberth,

vielen dank!

genau das, was ich suchte.

die 3 seiten sind teil der d.v.e. nr 298?
so stünde es jedenfalls in der fußzeile des 1. bildes.

ich hätte das gerne mal komplett, falls du was weißt.

viele grüsse
klaus


Extra Bavariam nulla vita, et si vita, non est ita.
18.02.16, 07:02:31

farmertom

(User)

Hallo zusammen,

in diesem Zusammenhang suche ich eine entsprechende Vorschrift aus der Zeit des
3.R., die das Schleifen von Seitengewehren verbietet.
Es gibt zwar ein Dokument
von 1937, das besagt, dass die von ulfberth gezeigten Vorschriften der DVE 298
"in Fortfall kommen", aber ein "nicht mehr müssen" bedeutet ja nicht gleichzeitig ein
"nicht mehr dürfen".

So versteh' ich die Sache zumindest.

Gibt es eine Vorschrift o.ä., die explizit bestimmt, dass Seitengewehre nicht angeschliffen
werden dürfen?

Vielen Dank
Gruß
Wolfgang

09.07.17, 19:39:52
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