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Zietenhusar

(Supporter)

Zitiert aus Rüdiger Franz "Preußisch-Deutsche Seitengewehre"; Band I, Seite 343 (Behandlung der Seitengewehre),
"12. Behandlung und Aufbewahrung der unbenutzten Seitengewehre der Friedensausrüstung (Kammerseitengewehre)"

Aus der Vorschrift 191 "Die Seitengewehre der Truppen zu Fuß" ( März 1908 )

"Die auf den Kammern befindlichen Seitengewehre sind aufzupflanzen und mit etwa 30 mm aus den Scheiden gezogenen Klingen aufzubewahren. Ausgenommen hiervon sind die I.O.D., deren Klingen und Scheiden lose nebeneinander zu legen oder, wo dies nicht angängig ist, nebeneinander zu hängen sind, im letzteren Falle die Scheide mit dem Mundblech nach oben.
Bei den I.O.D. mit Federbandstahlstreifen sind die Klingen in der Scheide zu belassen, jedoch zur Schonung der Streifen ungefähr 30 mm aus der Scheide zu ziehen. Die Federbandstahlstreifen sind vor dem Lagern durch den Büchsenmacher zu reinigen und mit Schweinefett einzufetten.

Der Zaponanstrich der Scheiden zum I.O.D. und zum k. S. 98 darf bei der Aufbewahrung nicht mit gefetteten Teilen der Gefäße und Klingen in Berührung kommen.

Das Stoßleder ist auch bei der Aufbewahrung von der Waffe nicht zu trennen. Die auf den Kammern niedergelegten Waffen sind monatlich, [...] zu untersuchen und nötigenfalls zu reinigen oder abzuwischen und wieder gut einzufetten."


Anmerkung: Diese Vorschrift kann und sollte natürlich auch bei Nichtkammerstücke angewendet werden. Es ist in der Tat nicht zu leugnen, daß Klingen und Scheiden, einzeln aufbewahrt, besser auf Schmutz und Rost kontrollierbar sind. Andererseits verschmutzen offenliegende, gefettete Klingen durch Staub schneller, als in der Scheide verwahrt. Deshalb sollten freiliegende Klingen nicht zu dick mit Fett oder Öl eingeschmiert werden; ein dünner Ölfilm reicht - vor allem, weil man als Sammler fast jeden Tag draufschaut und den kleinsten Rostansatz erkennt (letzteres sollte natürlich gar nicht erst entstehen). Vergoldete und gebläute Klingen sind vom Einölen zu bewahren.

Bei Scheiden mit Holzeinlagen kommt, bei der getrennten Aufbewahrung, die Klinge nicht mit den Säuren des Holzes in Verbindung. Die Späne leiern durch den permanenten Druck seitens der Klinge nicht so schnell aus und behalten ihre "Spannkraft", wenn die Klinge nicht in der Scheide verwahrt wird.
Die Federbandstahlstreifen behalten bei der oben erwähnten "entspannten" Lagerung ihre volle Spannkraft.

Fazit: Ein Sammler, der aus irgendwelchen Gründen seine Blankwaffen ohne Scheiden aufbewahrt, handelt nicht unbedingt falsch. Er muß nur immer ein wachsames Auge auf seine Stücke haben. In den Räumen, in denen die Aufbewahrung stattfindet, sollte nach Möglichkeit ein gleichmäßiges Klima herrschen. Starke Temperaturschwankungen, verbunden mit unterschiedlicher Luftfeuchtigkeit, schlagen sich negativ auf jede Art Material aus, vor allem auf Antiquitäten.
Ein fremder Zugriff auf die Blankwaffen sollte nicht nur aus Sicherheitsgründen verhindert werden, sondern auch um schweißige Hände von den Metallen fernzuhalten.

03.11.07, 18:00:15

Leibhusar

(User)

Hallo Thomas.
Bei Freiluft-Aufbewahrung würde ich die Klinge ganz leicht einölen. Ich habe ein Bajonett seit 15 Jahren unter Unterdruck aufbewahrt. Es hat sich nicht um einen Deut verändert. Ahnlich mache ich es bei den Uniformen . Leichter unterdruck und Vitrinen aus Zedernholz. Orginaluniformen hänge ich auf Holzbügel und beklebe die flächen die den Futtestoff berühren mit einer Spezialpappe. Außerdem werden die Bügel in dem Farbton gestrichen den das Futter hat. Die Beleuchtung wird durch UV-Loses Beleuchtungsmittel realisiert.

Viribus Unitis

Andreas




Sieg oder Tod!
19.11.07, 20:39:50

Zietenhusar

(Supporter)

Aus der Vorschrift 191 "Die Seitengewehre der Truppen zu Fuß" (März 1908)

Nach jedem Gebrauch ist die Klinge abzuwischen und leicht einzuölen.
Ist Wasser in die Scheide gedrungen, so ist es durch Ausgießen möglichst zu entfernen; die Scheide nebst Holzspänen sind dadurch zu trocknen, das erstere mit dem Mundbech nach oben in einem erwärmten Zimmer oder im Sommer an der Luft aufgehängt wird. Lederscheiden dürfen hierbei nicht zu nahe an den Ofen oder an Stellen, wo sie den unmittelbaren Sonnenstrahlen ausgesetzt sind, gebracht werden.

Ist das Herausnehmen der Späne oder Federbandstahlstreifen zum Trocknen notwendig, so darf dies nur durch den Büchsenmacher oder seinen Gehilfen stattfinden.
Das Herausnehmen, Reinigen und Einfetten der Streifen hat vorsichtig zu geschehen, um ein Verbiegen vorzubeugen. Das Schweinefett wird, nachdem die Späne oder Streifen von daran haftendem Schmutze usw. durch Reiben mit einem Lappen nötigenfalls unter Anwendung von Terpentinöl, gereinigt und getrocknet worden sind, mit einem wollenen Lappen aufgetragen und eingerieben. Hat sich Feuchtigkeit oder Schmutz derart im Ortband angesammelt, daß die Klinge nicht mehr reingehalten werden kann, so ist das Ortband durch den Büchsenmacher abzunehmen, die Scheide an dieser Stelle im Inneren gründlich zu reinigen und nötigenfalls zu trocknen, darauf das Ortband wieder aufzupassen und zu vernieten.



03.02.08, 09:26:24

Zietenhusar

(Supporter)

"Anleitung zur guten Erhaltung der Artillerie-Depot-Bestände / bei der Aufbewahrung und beim Transport"
Berlin 1880
---
§ 111
Gegen Rostbildung werden die Handwaffen durch ungesalzenes Schweinefett bezw. Schweineschmalzpomade, welche auf denselben jedoch nur einen dünnen, hauchähnlichen Überzug bilden dürfen, und an einzelnen Stellen durch reines Knochenöl oder Klauenfett gesichert.
Das Anfassen der Stahl- und Eisentheile der Handwaffen darf nur mit Handschuhen aus Leder, Wolle, Zwillich ec. geschehen. Beim Ankauf von Handschuhen sind künftig nur noch solche mit Fingern zu beschaffen.
Trockener Staub bildet an den Waffen als schlechter Wärmeleiter ein gutes Schutzmittel gegen Niederschläge von Feuchtigkeit, welche bei plötzlicher Temperaturerhöhung entstehen, also auch gegen Verrostung und ist demnach für gewöhnlich nicht abzuwischen. Geschieht dies, so muß die Fettschicht erneuert werden.



02.03.08, 07:46:04

Zietenhusar

(Supporter)

Aus dem
"Handbuch für die Einjährig-Freiwilligen sowie für die Reserve- und Landwehr-Offiziere der Feldartillerie"
Bearbeitet von Wernigk (Hauptmann und Batteriechef im 2. Badischen Feldartillerie-Regiment Nr. 80)
Verlag: Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1895


Dreiunddreißigster Abschnitt. Behandlung der Handwaffen.
Allgemeine Bestimmungen.

(Randnummer 365) Es darf unter allen Umständen nur verlangt werden, daß die Handwaffen rein von Schmutz, Nässe und Rost sind. Ein weitergehendes Putzen und Blankmachen der Stahl- und Eisentheile ist verboten, somit ein scharfes Putzen der Waffen, selbst wenn sie stark verrostet sein sollten, niemals zulässig. Es dürfen ferner nur die vorgeschriebenen Reinigungsmittel verwendet werden.
Läßt sich der Rost nicht in der unten angegebenen Art entfernen, so sind die Waffen dem Waffenmeister zu übergeben.
Herstellung und Ausbesserungen dürfen nur vom Waffenmeister ausgeführt werden; etwaige Fehler (Fehlen von Schrauben ec.) sind daher sofort zu melden.
Das Tragen von mehr als 2 Revolvern durch einen Mann, sowie das Tragen des Revolvers am Haken des Säbelkoppels ist verboten.

I. Blanke Waffen.
A. Untersuchung und Reinigung.

(Randnummer 366) Das Seitengewehr ist täglich auf Rost, wie auf Fehlen kleinerer Stücke (Schrauben, Stoßleder ec.) zu untersuchen und hierbei Klinge, Gefäß, Scheide erst mit einem trockenen Lappen, dann alle Eisentheile mit einem leicht gefetteten Wollenlappen so abzuwischen, daß sich ein Fetthauch bildet; zu starkes Einschmieren ist verboten; die Klinge ist beim Abwischen in der freien Hand zu halten, nicht mit der Spitze aufzusetzen. Durch Feuchtigkeit beschlagene Waffen erst abwischen, wenn sie die Wärme des Reinigungsraumes angenommen haben. Rost möglichst bald mit heißem Oel oder Fett einfetten; nach einigen Minuten abwischen, bis der Rost entfernt ist. Wenn dies nicht gelingt, so kann Oel und Holzkohlenstaub benutzt werden. Hierbei dürfen Verbiegungen nicht vorkommen, daher die Klinge der ganzen Länge nach auf eine Unterlage legen. Nach Entfernung des Rostet gebliebene Flecke sind als unschädlich zu belassen.
Die Messingtheile der im Gebrauch befindlichen Seitengewehre sind blank zu halten. Scheidenbeschläge nur bei vollständig eingesteckter Klinge putzen.
Ist Wasser in die Scheide gedrungen, so wird dieselbe mit dem Mundblech nach oben in der Sonne (Lederscheiden nur an der Luft) oder in einem erwärmten Zimmer (Lederscheiden nicht zu nahe am Ofen) zum Trocknen aufgehängt. Wenn irgend möglich, müssen die Scheiden völlig trocken sein, ehe die Klingen eingesteckt werden.
Die Holzspäne dürfen zum Trocknen aus den Artilleriesäbeln nur unter Aufsicht herausgenommen werden (möglichst durch den Waffenmeister). Die Mundblechschraube muß dabei mit dem Schraubenzieher gelöst werden. Von Zeit zu Zeit sind die Holzspäne, nachdem der Schmutz ec. mit feuchten Lappen entfernt und sie wieder trocken geworden sind, mit reinem Leinöl einzureiben.
Reinigungsmittel: Fett und Oel müssen völlig rein, das Fett weder gesalzen noch ranzig sein, das Oel nicht zu den trocknenden Oelen, wie Leinoel ec., gehören.
Zur Untersuchung der Oele und Fette auf Säuren empfiehlt es sich, Lackmuspapier anzuwenden; dasselbe darf sich, etwa 1/2 Stunde in das betreffende Oel oder Fett gelegt, nicht roth färben.
Aufs Strengste verboten sind: Sand, Putzstein, Ziegelmehl, Schmirgelpapier, Putzfette ec., sowie das Einklemmen der Klinge zwischen Thür und Angel ec., endlich das Reinigen oder Putzen durch Hin- und Herziehen langer Tuch-, Leder- oder Bandstreifen.

B. Aufbewahrung der im Gebrauch befindlichen Waffen.

Die Klinge des Seitengewehrs bleibt in der Scheide, ist deshalb nach jedem Gebrauch abzuwischen und leicht einzufetten. Die Klinge des Säbels hängt im Schrank neben der Scheide.

21.07.08, 14:02:01

Zietenhusar

(Supporter)

Ergänzend zu -> diesem Beitrag, eine auf die Lanze gerichtete Behandlungs- und Aufbewahrungempfehlung (Vorschrift):

D. Behandlung der blanken Waffen.

[...]
Alles Schlagen und Stoßen mit der Lanze gegen feste Gegenstände sowie das Umfallen ist zur Verhütung von Beulen, Einknickungen, Verbiegungen sorgsam zu vermeiden. Die Lanzen sind möglichst hängend oder in Gestellen liegend aufzubewahren, welche eine mindestens dreifache Unterstützung gewähren. Sind Teile verloren gegangen oder Ausbesserungen nötig, so hat der Soldat dieses sofort seinem Berittführer zu melden, der es dann dem Waffenunteroffizier mitteilt.

-------------
Hinweis: Den ersten Absatz von Punkt D, welcher die hier schon oft gemachten Angaben zur Reinigung und Aufbewahrung der Seitengewehre, Säbel und Degen beinhaltet, habe ich weggelassen.

21.07.08, 19:45:03
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