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blacky21

(Mitglied)

Nach der sehr gelungenen u.interessanten Veranstaltung in Braunfels möchte
ich einen kleinen Nachschlag machen. Die Zeichen des Fahnenträgers wurden
immer am Mann zum Dienst getragen.

Am 28.7.1914 gab es die Genehmigung des Kaisers, daß zur Felduniform, der
Ringkragen, nur noch zu Besichtigungen bei Anwesenheit des Kaisers getragen
werden sollte. Im Felde sollten sie nicht mehr angelegt werden. Anscheinend
wurde das nicht immer eingehalten.

Vielleicht kann man in dem Zusammenhang noch mal auf den Truppenstempel
2.R.9 eines Seitengewehrs eingehen. Ich glaube hier gibt es noch Klärungsbedarf.


09.09.15, 11:09:37

ulfberth

(Moderator)

Zitat von blacky21:
... Vielleicht kann man in dem Zusammenhang noch mal auf den Truppenstempel 2.R.9 eines Seitengewehrs eingehen.Ich glaube hier gibt es noch Klärungsbedarf.


Es wurde bei dem Vortrag einfach davon ausgegangen, daß die Mitglieder über ein formationstechnisches Grundwissen verfügen würden. Folglich wurde - auch aus zeitlichen Gründen - auf solche Details nicht näher eingegangen.

Daher danke für den Hinweis!

Ein Seitengewehr für Fahnenträger mit dem Truppenstempel 2. R. 9. wurde im Vortrag von Herbert Reibetanz nicht vorgestellt. Vermutlich ist der Truppenstempel 8.R.9. (bayerisches 8.Reserve Infanterieregiment) gemeint

Daher nachfolgend in geraffter und stark vereinfachter Form ein paar Hinweise zum Thema.

In der Regel hatte jedes Bataillon 1 Fahne.
Also 1 Regiment = 3 Bataillone = 3 Fahnen
Wobei nun ein Regiment aus 12 Kompagnien bestand und ein Bataillon wiederum aus 4 Kompagnien.

I. Bataillon aus den Kompagnien 1-4
II. Bataillon aus den Kompagnien 5-8
III. Bataillon aus den Kompagnien 9-12

Wobei sich der oben genannte Truppenstempel nun auflösen läßt als Königlich Bayerisches 8. Reserve-Infanterie-Regiment, III. Bataillon (9. Kompagnie). Da in diesem Fall nur ein S.f.F. vorhanden war, entfiel die Waffennummer. Die Stempel der S.f.F. waren im Normalfall dies des Stabs oder der 1. Kompagnie des jeweiligen Bataillons.

8.R. 1.1.
8.R.5.
8.R.9.1.
wären ebenfalls möglich.

8.R.9.3 würde hingegen für 2 im Weltkrieg verlustig gegangene S.f.F. sprechen. Hier hilft dann Fiebig mit seiner „Fahnenbibel“ oder die Regimentsgeschichte.

Die Angaben gelten sinngemäß auch bei preußischen oder württembergischen etc. Stücken.

Gruß

ulfberth



www.seitengewehr.de
10.09.15, 10:30:13

blacky21

(Mitglied)

Vielen Dank für die weitreichenden Informationen.
Hans-Jochen

11.09.15, 16:25:31

ulfberth

(Moderator)

Wie eingangs bereits erwähnt, entsprachen die Stempel der S.f.F. normalerweise denen des Stabs oder der 1. Kompagnie des jeweiligen Bataillons.

Hier einmal als Beispiel eine Ausnahme von der Regel. Die 9. Kompagnie wurde durch die 10. ersetzt.

Ansonsten kommen gelegentlich auch Bataillonsbezeichnungen vor:

XX.R.II.B
XX.R.3.B.

dann zumeist ohne Waffennummer.

Bitte bei der Echtheitsprüfung auch an die Unterscheide zwischen den I.O.D. und den S.f.F. denken. Wer in Braunfels anwesend war, sollte Bescheid wissen. Ansonsten verweise ich auf den folgenden Beitrag von 1989.



www.seitengewehr.de
12.09.15, 09:16:29

ulfberth

(Moderator)

"Fahnenprächtig!"


www.seitengewehr.de
12.09.15, 09:18:58

blacky21

(Mitglied)

Aus der Geschichte des Inf.-Lehrbattl.

21.02.17, 11:28:57

blacky21

(Mitglied)

Durch Kritik kann man auch zu einem bestimmten Ruf kommen.
Wie man sieht bin ich aber nicht nachtragend.
Im Anhang zwei Kriegervereinsringkragen.Garde u.Landwehrverein Tauche.

25.02.17, 13:39:38
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