jaeger7-de
(Mitglied)

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Ich halte meine Antwort für durchaus hilfreich.
Das Waffengesetz gilt nicht für die Bundeswehr.
Weil wäre es anders, wären alle Sturmgewehre, Maschinenpistolen, Maschinengewehre (also alles was vollautomatisch feuert) illegal.
Leuchtspurmunition, panzerbrechende Geschosse - illegal.
Schießübungen aus der Bewegung und auf menschliche Zielscheiben - illegal.
usw.usf. - daher § 55 WaffG:
§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
4. die Zollverwaltung
Recht hast Du allerdings, wenn Du meinst, dass ich damit keine Aussage zum möglichen Nutzerkreis dieses Messers getätigt habe.
Schönen Gruß
jaeger7-de
Suche "alles" mit Bezug zur Jägertruppe in Preußen, Sachsen, Mecklenburg etc. (Nur keine Bayern !)
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