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mario

(Administrator)

Hallo,
kennt jemand diese "Vorschrift" ?
Bekleidungsvorschrift kann es wohl nicht sein.
Gruß Mario


123
05.08.14, 08:27:13

Clouseau

(Mitglied)

Hallo Mario,

ich versteh´ die Frage jetzt nicht so ganz verwirt .

Die "Vorschrift" müsste sich im Armee-Verordnungsblatt Nr. 48 .... finden lassen. "Einfach" mal da rein schauen, die Stelle ist doch genau zitiert.

Armee-Verordnungsblätter dürften sich in mehreren Berliner Bibliotheken/Archiven befinden.

Gruß
Clouseau

05.08.14, 10:14:39

mario

(Administrator)

Hallo Clouseau,
Danke für die Antwort. Du setzt zu viel voraus. Ich bin nicht auf AV-Bl = Armee-Verordnungsblatt gekommen.
Gruß Mario


123
05.08.14, 11:05:22

ulfberth

(Moderator)

Die betreffende Textstelle findet sich im A.V.Bl. von 1919, Heft 48.

Wobei die Verleihung einer Ehrenwaffe nach dieser Verordnung schon eine gehörige Portion Kreativität voraussetzt. Frei nach dem Motto: Man muß sich nur zu helfen wissen.

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
09.08.14, 10:24:38

mario

(Administrator)

Wie die Anwesenden, des letzten Zusammentreffen des AK-Blankwaffen in Schleswig wissen, gibt es ja noch weitere interessante "Ehrensäbel" die 1919 verliehen wurden.

Ich konnte vor kurzem ein Nachlass bekommen, in der sich u.a. diese Urkunde befand.(siehe unten)

Angefangen hat wohl die Kariere des "Lt.Schnitter" 1907 in Deutsch-Süd-West-Afrika und seinen Abschied nahm er 1926 als Hauptmann bei der Reichswehr. Auf dem letzten Foto sieht man ihn mit einen IOD (Mitte sitzend). Wie oder ob man die "Ehrendegen" kenntlich gemacht hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn ich eine Vermutung aufstellen darf, Geld für schicke und vor allem so viele Ehrensäbel wird es wohl zu der Zeit nicht gegeben haben.
Wenn überhaupt, wurde eine kleine Widmung auf dem Stichblatt, der schon vorhandenen Waffe, "Das Offizierscorps für Lt. Schnitter" oder ähnlich eingeschnitten/geschlagen.

Nur mal so am Rande erwähnt: Das Armee-Verordnungsblatt ist datiert, 2.Juni.1919, die Urkunde am 30.4.1919.
Den Erlaß "Bestimmungen über die Bekleidung und Ausrüstüng der vorläufigen Reichswehr" gibt es seit 31 März 1919.
hm!?

Gruß Mario


123
12.08.14, 16:31:31

ulfberth

(Moderator)

Hallo Mario,

dann wäre es doch sicherlich auch sinnvoll, dies auch in der Zeitschrift für Heereskunde zu veröffentlichen.

Bei dem letzten Gruppenfoto könnte der 2. v. l. einen der entnobilitierten Degen mit entfernten Korb führen!?! Läßt sich das nach dem Originalfoto bestätigen?

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
12.08.14, 18:21:46

infanterieoffizier

(Mitglied)

Spannend!

Wenn die Regimentskommandeure oder Offizierskorps "Ehrendegen" verleihen konnten, ist das ein weites Feld. Oder habe ich hier etwas missverstanden?

12.08.14, 23:17:52

ulfberth

(Moderator)

Der Lösungsansatz dürfte vermutlich bei den 25jahre-Klausel (Kriegsjahre zählten doppelt) der oben abgebildeten Verordnung liegen. Durch Kriegsverluste und die daraus resultierende Übersendung von jungen Offizieren zum Regiment wurden diese zeitlichen Anforderungen von den meisten subalternen Offizieren nicht erreicht.

Hier bot sich m. E. nun die Lösung mit der Ehrenwaffe an. Das im Besitz des Offiziers befindliche Offizierseitengewehr wurde zu einer solchen erklärt - und konnte nun weiter geführt werden.

Im Frieden durften die Grenzen des Manövergebiets nicht überschritten werden. Was bei kreativ denkenden Personen dazu führte, genau auf der Grenze entlang zu trampeln - ohne diese zu überschreiten. Im militärischen Jargon "Grenzschleicher"!

Kreativ, originell und ungewöhnlich. Wie schon geschrieben, etwas für die Heereskunde.

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
13.08.14, 09:39:13

mario

(Administrator)

Das das Offizierskorps, schon zur Kaiserzeit, Ehrendegen "verehrt" hat und diese als solche weitergetragen werden durften ist ja nichts neues. (Bekleidungs-Vorschrift)

In diesem besonderen Fall schließe ich mich ulfberth an.
Lt.Ketter war 1919 35 Jahre alt.
Gruß Mario


123
13.08.14, 12:41:14

ulfberth

(Moderator)

Zitat von mario:
... In diesem besonderen Fall schließe ich mich ulfberth an. ...Gruß Mario


Ach Mario, das wäre doch wirklich nicht nötig gewesen.


Ehrengeschenke der Kaiserzeit würde ich hiermit nicht gleichsetzten. Dies waren wirklich Auszeichnungen, während hier im Regiment nach dem Gießkannenprinzip verfahren wurde.

Trotz einer Anzahl von rund 35.000 Offizieren bei Ende des Weltkrieges scheint ein solches Dokument doch eher selten zu sein. Denn allzu häufig scheint diese Methode nicht angewandt worden zu sein.

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
13.08.14, 16:17:06
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