B L A N K W A F F E N
DAS FORUM FÜR SAMMLER & INTERESSIERTE
unter dem Dach der
Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V.
 
 
Autor Nachricht

joehau

(Mitglied)

Hollandse sabel No 2 mod 1819 voor Manschappen der Infanterie

Gesamtlänge: 705 mm
Klingenlänge: 585 mm
Klingenbreite: 33 mm
Länge der Scheide: 612


Dieses holländische Seitengewehr ist nach Vorbild des französischen 'Sabre Briquet
Modele An IX ' als 'Sabel Briquet M1819 voor Manschappen der Infanterie' im
Vereinigtes Königreich der Niederlande eingeführt worden. Die Griffstempel
mit der Jahreszahl 1830 und die Inspektionsmarke gekröntes P auf der Klinge sind
holländische Stempel. Nach der Abspaltung Belgiens verblieb die Waffe in
belgischem Besitz. Der Stempel 1835 auf der Klinge ist belgischen Ursprungs.

Die ursprüngliche Scheide für dieses Modell war nicht mit einem Mundblech ausgestattet,
sondern mit einem weissen Befestigungsband für die Infanterie oder einem schwarzen
für die Artillerie. Die Scheide mit Messingbeschlägen wurde am 05.03.1850 für die
Regimenter der Jagers te Voet eingeführt. Wie der Stempel auf der Scheide ausweist,
wurde das vorliegende Stück 1882 in einer neuen Scheide mit Mundblech versorgt.
Die Inspektionsmarke gekröntes FL ist ein belgischer Stempel. Das Modell war von
1830 - 1900 beim belgischen Heer und bei der 'Burgerwacht' im Dienst, danach
bis 1914 bei der Militärverwaltung.




09.09.13, 22:44:49

Besançon

(User)

Hallo joehau,

speziell ist ganz sicher der Stift im Griff. Im letzten Bild ganz rechts ist ein weiteres
bemerkenswertes Detail ersichtlich. Die Rillen am Griff sind über die angedeutete Griffkappe
erhaben. Solche über den Griffrücken vorstehende Rillen kenne ich nur von den Schweizerischen
Briquets nach Eidgenössischer Ordonnanz 1817. Die Mustermodelle, die 1817 den Kantonen
zugesandt wurden, wiesen Griffe nach französischem Modell AN XIII, jedoch mit solchen
vorstehenden Rillen auf. Die Kantone machten aber, was sie wollten. Nur wenige Kantone
führten diese speziellen Briquets ein, die meisten kauften Briquets mit Griffen nach
französischer Ordonnanz.

31.01.16, 16:00:57

joehau

(Mitglied)

Zitat von Besançon:
... Die Rillen am Griff sind über die angedeutete Griffkappe erhaben.
Solche über den Griffrücken vorstehende Rillen kenne ich nur von den
Schweizerischen Briquets nach Eidgenössischer Ordonnanz 1817. ...


Ob die Gelbgiesser der Zeit ueberhaupt auf diese Details geachtet haben ?
Vielleicht haben sie dem gar keine Bedeutung beigemessen, ob die Rippen
minimal höher oder tiefer stehen als die angedeutete Griffkappe oder ob
der Griff 26 oder 27 Rippen aufwies.

Es wurden ja auch aus Sparsamkeitsgruenden fremde Klingen auf das
vorgegebene Mass grob zurechtgeschliffen und mit neuen Griffen versehen.
Da kam es auch auf 5 cm nicht an.

So genau, wie heute die Sammler, wurde das wahrscheinlich zu der Zeit
gar nicht genommen.


Gruss Jörg

06.11.17, 04:56:20

corrado26

(Super-Moderator)

Zitat von joehau:
So genau, wie heute die Sammler, wurde das wahrscheinlich zu der Zeit
gar nicht genommen.


Exakt!!!!!!!!!! prima

06.11.17, 15:49:14
Gehe zu:
Benutzer in diesem Thema
Es lesen 0 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:
Archiv
Powered by: phpMyForum 4.2.1 © Christoph Roeder