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corrado26

(Super-Moderator)

Kanton Luzern
Perkussionspistole eidgenössische Ordonnanz 1842


Nussbaum-Halbschaft mit Messingbeschlägen, diese bestehend aus Kolbenkappe mit eiserner Fangriemenöse, gewölbtem Schlossgegenblech mit zwei Schlossschrauben, Laufring mit Verbindungssteg zum Schlossgegenblech und Abzugsbügel mit Einhakmontage. Oberer und unterer Kolbenbügel aus Eisen. Runder, am Pulversack kantiger Lauf ohne Kimme, aber mit Eisenkorn, 11mm hinter der Mündung. Patentschwanzschraube mit integriertem Pistonsockel. Herstellersignatur „OBERNDORF“ auf der Laufoberseite. Davor Waffennummer „179.“ An der Patentschwanzschraube links Kantonsschlag „K“ und „L“ mit Wappen der Stadt Luzern. An der Oberseite der Patentschwanzschraube Stempel „O=D“. Stempel „Z“ im Oval hinter dem Kantonsschlag. Stempel „V“ am Lauf rechts. Perkussionsschloss M 1842 mit gerader Vorderkante. Gotisches „G“ am Schaft links = Abnahmestempel der Gewehrfabrik Oberndorf. Neuwertiger Zustand.
Gesamtlänge 365mm, Lauflänge 209mm, Schlosslänge 128mm, Kaliber des glatten Laufs 17,5mm, Gewicht 1435g

Per Gesetz vom 7. Januar 1854 musste der Kanton Luzern dem Bund eine Dragonerkompanie mit 77 Mann und eine entsprechende Reservekompanie mit 60 Mann zur Verfügung stellen. Da die perkussionierten Steinschlosspistolen kant. Ord. M 1805/42 nicht den eidgenössischen Vorschriften entsprachen und daher nur für kantonale Dienste verwendet werden konnte, erwarn Luzern neue Perkussionspistolen eidgenössische Ordonnanz 1842, die aus der Königlich Württembergischen Fabrik in Oberndorf am Neckar bezogen wurden.
Die in der Schweiz zwischen 1842 und 1872 verwendeten Pistolen eidgenössischer Ordonnanz 1842 sind abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen belgischer Herkunft. Aus noch unbekannten Gründen gab Luzern bei der Bewaffnung seiner Kavallerie den Pistolen aus Oberndorf den Vorzug..

Vergl. Reinhart/Meier, Pistolen und Revolver der Schweiz seit 1720, Zürich 1998, S.68ff.


31.03.13, 11:09:01
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