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corrado26

(Super-Moderator)

Zylinderverschluss System Dreyse (Länge 127 mm). Eisenbeschläge, Standvisier mit 2 Klappen, Eisenkorn auf dem Lauf, ansteckbarer Kolben mit Sattelstange, keine Kolbenkappe an Pistole und Kolben.
Marken und Signaturen: Waffennummer "1" auf dem Lauf, dem System und Schloss; "51" auf allen Schrauben und der Ansteckvorrichtung für den Kolben.

Gesamtlänge mit Kolben 672 mm, Gesamtlänge ohne Kolben 590 mm, Lauflänge 190 mm, Kaliber 13,3 mm, 4 Züge, Gewicht mit Kolben 2300 g, Gewicht ohne Kolben 1759 g


In dem Bemühen die gesamte Feuerwaffenausstattung der braunschweigischen Armee auf das preußische Zündnadelsystem Dreyse umzustellen, hatte sich das Kriegskollegium in Braunschweig mit herzoglicher Genehmigung dazu entschlossen, auch die Feuerwaffen der Kavallerie mit einzubeziehen. So erhielt das herzogliche Zeughaus im Jahre 1860 den Auftrag, eine Kolbenpistole mit Zündnadelmechanismus anzufertigen, die als Modell für zukünftige Lieferungen dienen sollte.
Bevor es allerdings dazu kam, experimentierte man offensichtlich noch mit einer Hinterladungs-Perkussionspistole nach dem System Lindner oder Terry. So meldete der Präsident der braunschweigischen Schießkommission am 10. Februar 1860 an das Kommando des Infanterieregiments, dass sich anlässlich des Einschießens einer neuen Kolbenpistole am 17. Januar 1860
“Reste der Patronenhülse nach jedem Schuss als Rückstand im Rohr befanden, die mit Stöckchen entfernt werden mussten, und dass Reste des Zündhütchens sich auf dem Piston verklemmt hatten, was sich aber durch Änderung der Zündhütchenform habe beheben lassen“. Trotz dieser Mängel kam er zu der Auffassung, dass die Kolbenpistole durch einfaches, bequemes und schnelles Laden vortrefflich als Reiterbewaffnung geeignet sei“.
Wenige Tage später jedoch, am 24., 25. und 27. Januar 1860 begannen bereits die Schießversuche mit der im Zeughaus konstruierter Zündnadel-Kolbenpistole, die sich bis zum 7. April 1860 hinzogen. Die Versuche verliefen sehr erfolgreich und der Herzog befahl am 13. März 1861 die Beschaffung von 630 Zündnadel-Kolbenpistolen entsprechend der gesiegelten Probe anzuschaffen. Dazu war ausgeführt worden, dass 530 Pistolen mit Kolben und 100 Pistolen ohne Kolben anzuschaffen seien. Das Kriegskollegium gab diesen Befehl an die Zeughausdirektion weiter, die sich bereits am 21. März 1861 wegen der Lieferung der Pistolen an den Gewehrfabrikanten Crause in Herzberg wandte. Dieser übernahm den Auftrag, nachdem der voraussichtliche Stückpreis für eine Pistole auf 8 Taler 15 Groschen, für einen Kolben auf 2 Taler 10 Groschen ausgehandelt worden war.
Zwischenzeitlich aber hatte man sich im Kriegskollegium Gedanken über eine Kalibervereinheitlichung bei allen braunschweigischen Handfeuerwaffen gemacht. Da das zu den Versuchen herangezogene Pistolenmuster aber mit einem Kaliber von 13,2 mm von demjenigen der Infanteriegewehre und Karabiner (15,43 mm) abwich, erfolgte am 4. Mai 1861 der Befehl an die Zeughausdirektion, bei Crause in Herzberg Kobenpistolen im Kaliber der Infanteriegewehre zu beschaffen. Daraufhin wurde aus Herzberg offensichtlich eine entsprechende Musterwaffe geliefert, denn ein Hauptmann Eberling von der Artillerie meldete am 17. August 1861 an die Zeughausdirektion, dass die Zündnadel-Kolbenpistole auf das Kaliber der Zündnadelgewehre gebracht sei.
Auf der Basis dieser Musterpistole lieferte die Gewehrfabrik Herzberg nun bis zum 22. August 1862 300 Zündnadel-Kolbenpistolen zu je 9 Talern 15 Groschen. Zusammen mit 200 Kolben und 300 Reservezündnadeln kassierte Crause einschließlich der Revisionskosten für die Waffen 3391 Taler 20 Groschen. Die zweite und abschließende Lieferung an Zündnadel-Kolbenpistolen im Umfang von 330 Stück inklusive Zubehör zum Gesamtpreis von 3776 Talern 5 Groschen erfolgte am 23. März 1863. Vertragsgemäß hatte Crause damit 400 Zündnadelpistolen mit Kolben und 230 Pistolen ohne Kolben geliefert.
Offensichtlich ist, dass die Anzahl der von Crause gelieferten Pistolen um exakt 100 Stück höher lag, als der Herzog am 13. März 1863 genehmigt hatte. Eine Begründung für diese Diskrepanz, auf die in einer Bemerkung der Zeughausdirektion vom 23. März 1863 ausdrücklich hingewiesen wird, war in den sehr umfangreichen Unterlagen jedoch nicht zu finden.


16.02.13, 14:30:09
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