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ulfberth

(Moderator)

Moin Jens,

könntest Du hierzu ein Foto einstellen?

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
26.11.12, 10:55:55

blacky21

(Mitglied)

Hallo,
wenn ich mir die Schreibweise der Übersetzung von M.Welser ansehe,komme ich zu der Annahme, hier liegt nur die dt. Fassung vor u.die ist ohne Abbildungen.Ich glaube kaum ,daß Welser die Zeichnungen nach Hörensagen gemacht hat.In bin freudiger Erwartung neuer Erkenntnisse.
Gruß Hans-Jochen

26.11.12, 12:06:43

Gottscho1914

(Moderator)

Hallo ulfberth ,

eben habe ich die Fotos des S 84/98 Reichswehr-Fertigung , W.u.K.,Abn. Reichswehr-Adler 28 , mit der Stempelung "19 Adler 20" auf der Terzseite des Parierstücks ,von meinem Sammlerfreund bekommen.

Gruß Jens

26.11.12, 18:13:02

ulfberth

(Moderator)

Zitat von blacky21:
Hallo,
wenn ich mir die Schreibweise der Übersetzung von M.Welser ansehe,komme ich zu der Annahme, hier liegt nur die dt. Fassung vor u.die ist ohne Abbildungen.Ich glaube kaum ,daß Welser die Zeichnungen nach Hörensagen gemacht hat.In bin freudiger Erwartung neuer Erkenntnisse.
Gruß Hans-Jochen


Die deutsche Fassung ist selbstverständlich bebildert. Auch hier hat Welser die Bilder nicht selbst geschafften, sondern auf Zeichnungen von Frank van Geldern und Paul Kiesling zurückgegriffen.

"ihre Illustrationen zu benutzen, ohne die der Text einen Teil seines Wertes verlieren würde."

Man sollte nicht vergessen, die Publikation ist von 1980.

Gruß

ulfberth



www.seitengewehr.de
27.11.12, 00:03:23

ulfberth

(Moderator)

Der eingangs erfolgte Ruf nach Literatur ist nicht so leicht zu erfüllen. Vermutlich haben die wenigsten den Vertrag von Versailles im Bücherregal stehen.

Daher im Folgenden einmal Auszüge aus „Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatus sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen.

Neue durchgesehene Ausgabe in der durch das Londoner Protokoll vom 30. August 1924 revidierte Fassung“.

Gruß

ulfberth



www.seitengewehr.de
28.11.12, 08:51:19

ulfberth

(Moderator)

Soweit die Ausführungsbestimmungen. Kontrolliert und überwacht wurden diese durch die Interalliierte Militär-Kontrollkommission (IMKK) unter Leitung eines französischen Generals.

Der hier interessante Bereich der Bewaffnung wurde der „Unterkommission für Munition, Bewaffnung und Material“ in Berlin unter Leitung eines britischen Generals zugeordnet.


www.seitengewehr.de
29.11.12, 10:38:32

Gottscho1914

(Moderator)


Zusatz:

1927 hatte die Reichswehr 7 Pionier-Bataillone mit je 1 Scheinwerferzug ,je Scheinwerferzug gab es 1 Feldwebel,somit kamen nur "7" einheitliche Offiziersäbel für Portepee-Unteroffiziere 1932 für diese Umstempelung infrage.

Gruß Jens

30.11.12, 11:53:12

ulfberth

(Moderator)

Die folgenden Jahre sind geprägt durch die planmäßige Entwaffnung Deutschlands. Wobei man diese in zwei völlig voneinander getrennte Bereiche unterteilen muß.

Zum einen die Vernichtung der überzähligen Waffenbestände aus dem Weltkrieg bzw. deren Anpassung an die Reduzierung der deutschen Armee bis hin zum 100.000 Mann Heer. Mit einhergehend die Reduzierung und Umstrukturierung der Polizei.

Zum anderen die Entwaffnung der Bevölkerung und vor allem der linken (Rote Armee) und rechten (Freikorps) „Freiwilligenverbände“. Hier war noch immer eine riesige Menge an Militärbeständen jedem direkten Zugriff entzogen.


Während man von Seiten der Reichsregierung sehr daran interessiert war, Waffen aus der Bevölkerung zu konfiszieren und die „Linken“ zu entwaffnen, war man gleichzeitig bemüht die Freikorps und Zeitfreiwilligenverbände zu schonen, da man zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und zur Grenzsicherung nach Osten auf diese nicht verzichten konnte.


Auf der anderen Seiten standen die Kontrollkommissionen

IMKK = Interalliierte Militär-Kontroll-Kommission
NIACC = Naval Interllied Commission of Control
ILÜK = Interalliierte Luftfahrt Überwachungs-Kommission

die genau diese Entwaffnung durchzusetzen und zu kontrollieren hatten.

So bestand beispielsweise die IMKK 1919 aus 291 Offizieren, 88 Dolmetschern und 651 Mannschaften mit über das ganze Reichsgebiet verteilten Distriktkommissionen. Hierdurch wurden die Fabriken, militärische Anlagen und Befestigungen sowie die Reichswehr überwacht. Diese Distriktkommissionen wurden sukzessive bis Herbst 1925 aufgelöst, so daß 1926 nur noch Berlin tätig war.


Auf Seiten Deutschlands bestand eine Unterkommission für Material (M). Diese war die Verbindungsstelle zur Unterkommission „M“der IMKK.

Gegliedert war diese in verschiedene (u.a.) Referate:

1: Bewaffnung und Ausrüstung der Reichswehr (einschl. Festungen), der Polizei einschl. Reichswasserschutz), der Beamten (Eisenbahn, Forstverwaltung, Gefängnisse). Hinzu kamen noch zukünftige Rüstungsfirmen für Reichswehr, Polizei, Beamtenschaft. …

2: Industrielle Abrüstung und Maschinenumstellung. Restitution und Substitution von Maschinen. Klassifizierung der Spezial-, Normal- und zerstreuungspflichtigen Maschinen. Pulver-, Spreng- und Giftstoffe. Transportanträge für Pulver und Sprengstoffe. Herstellung von Jagd- und Sportwaffen einschließlich Munition. Aus- und Einfuhr von Kriegsgerät.

3: Aufstellung der Fabriklisten. Angaben über Unterlieferanten und Abnehmer. Umfang und Art der Auskunftserteilung über die ehemalige Rüstungsindustrie. Listen des Memorandums über industrielle Abrüstung.

4: Verschrottung des zerstörungspflichtigen Kriegsgeräts. Auslieferung bzw. Zerstörung von Beutegerät. Statistik über den Fortgang der Verschrottung. Nutzbarmachung des abgabepflichtigen Geräts für die Friedenswirtschaft. …


Der Beitrag wird fortgesetzt ...



www.seitengewehr.de
30.11.12, 15:38:41

blacky21

(Mitglied)

Es zeigt sich immer wieder, Bilder sagen mehr als tausend Worte.Vielen Dank an Gottscho,das war eine Punktlandung.
Gruß Hans-jochen

02.12.12, 13:00:58

ulfberth

(Moderator)

Diese oben geschilderten Vorgänge führten zu einer Beschlagnahme, Einziehung und Registrierung von Schußwaffen außerhalb der Reichswehr und der Polizei. Die blanken Waffen fielen selbstverständlich auch darunter, wenngleich ihnen eine verständlicherweise geringere Bedeutung beigemessen wurde.

Die registrierten und erfaßten staatlichen Waffen wurden nun mit dem Stempel des Registrierungsjahres 1920 bzw. 1921 versehen.

Man beachte den Titel der von Joachim Görtz und Reinhard Kornmayer wieder aufgefundenen Zeichnungen der "1920er Vorschrift": „Stempelvorschrift der Handwaffen und Maschinengewehre der Reichswehr aus Anlaß der allgemeinen Entwaffnung der Bevölkerung“. Wiedergegeben habe ich hier nur die Abbildungen der blanken Waffen.

Diese Maßnahmen wurden bereits 1919 eingeleitet und waren 1921 sowohl bei der Stempelung wie auch der Truppenreduzierung auf 100.000 Mann abgeschlossen.



www.seitengewehr.de
04.12.12, 12:50:36
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