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joehau

(Mitglied)

Zitat von Pauker:
... und die Frage, ob die Klinge zweischneidig sei. Nö.

Belehrung: zweischneidige Klingen dürfen nicht eingeführt werden! Oha.


Das zeugt wieder von dem fundierten 'Wissen' der dortigen Beamten.
Aber der Zolltarif ist auch verdammt dick. Kann man unmöglich alles kennen.

14.08.13, 01:09:33
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