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ulfberth

(Moderator)

Königreich Hannover - Zoll und Grenzaufsicht
Das Königreich Hannover schloss sich erst relativ spät dem Deutschen Zollverein an. Die Personalunion mit England zwischen 1714 und 1837 - bis 1814 als Kurfürstentum, danach als Königreich – erlaubte die Verwaltung Hannovers von England aus. Eine Annäherung an die wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Länder hatte während dieser Zeit keine Dringlichkeit. Erst 1837 wurde die Personalunion zwischen Hannover und Großbritannien wieder aufgelöst und die Entwicklung des Landes war wieder mit Deutschland eng verknüpft.

Erst 1823 wurde eine für die gesamte Zollverwaltung im Königreichs Hannover zuständige Ober-Zoll-Direktion mit dem Sitz in Hannover errichtet. Sie war die Mittelbehörde zwischen dem Staats- und Kabinettsministerium und den Zollämtern. Zwei Jahre später erfolgte die Einführung eines Grenzzollsystems. Sämtliche bisherigen Zölle mit den dazugehörenden Nebenabgaben wurden aufgehoben und durch Grenzzölle für ein- und ausgeführte Waren ersetzt. Handel und Verkehr im Innern des Landes waren nunmehr frei von jeder Zollabgabe.

1828 trat Hannover – von einer Abneigung gegen Preußen geleitet – dem Mitteldeutschen Handelsverein bei. Nachdem sich der bayerisch-württembergische und der preußisch-hessische Zollverein 1833 zum Deutschen Zollverein vereinigt hatten, schloss Hannover mit Braunschweig 1834 einen Steuer- und Zollvereinigungsvertrag, der zum sogenannten Steuerverein führte. 1836 kamen das Großherzogtum Oldenburg und 1837 das Fürstentum Schaumburg-Lippe hinzu. Die bisherigen Steuer- und Zollgrenzen wurden aufgehoben und eine gemeinsame Grenzlinie errichtet. Jeder Staat richtete die Verwaltung innerhalb seines Gebiets nach gemeinsamen Richtlinien ein und stellte das für seinen Bereich erforderliche Personal selbst.

Das Gesetz zur Ausführung des Steuer- und Zollvereinigungsvertrags mit Braunschweig von 1835 enthielt auch Bestimmungen über die Aufsicht durch besondere „Kontrollbeamte" an der Grenze und im Innern. Alle übrigen Beamten der Steuerverwaltung waren zur Mitaufsicht verpflichtet.

Die Grenzaufsichtsbeamten sollten, soweit erforderlich, uniformiert und bewaffnet sein. Die Beamten trugen eine Uniform, die im Jahre 1836 in einer gemeinsamen Entschließung für Hannover, Oldenburg und Braunschweig einheitlich festgelegt wurde.

Wegen Unstimmigkeiten unter den Vertragspartnern trat 1841 Braunschweig aus dem Steuerverein aus. Im gleichen Jahr vereinigte Hannover die bisher getrennten obersten Steuerverwaltungsbehörden zu einer einzigen Behörde, dem Ober-Steuer-Collegium. Mit der Erhebung der Wasserzölle an Elbe und Weser als separate Behörde die General-Direktion der Wasserzölle befaßt.

1837 hatten Hannover, Oldenburg und Braunschweig mit den Staaten des Deutschen Zollvereins einen Vertrag zur Unterdrückung des Schleichhandels geschlossen, der den Vertragspartnern weitgehenden Beistand und Rechtshilfe bei der Bekämpfung des Schmuggels zusicherte.

1851 und 1853 kam zu einer Angleichung und dem Beitritt zum Deutschen Zollverein. Die bewaffnete Grenzwacht wurde weiterhin beibehalten. Nach der Annektion Hannovers durch Preussen 1866 wurde die Verwaltung in der neuen Provinz zunächst in der bisherigen Weise fortgeführt und ging dann auf Preussen über.

Quelle: Walter Eulitz; Geschichte des Zollgrenzdienstes


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22.05.11, 23:23:01

ulfberth

(Moderator)

Stader Zoll (in Hannover von der eigentlichen Zollerhebungsstelle, dem Städtchen Brunshausen, Brunshäuser Zoll genannt), ein seit unvordenklicher Zeit von Hannover von den stromaufwärts gehenden Waaren bei Stade erhobener Schifffahrtszoll. ... Im Jahre 1719 kam der Zoll mit dem Herzogthum Bremen an Hannover. Bei der Festsetzung der Elbschifffahrtsacte vom 23. Juni 1821 wurde der Versuch gemacht den Zoll unter die allgemeinen Bestimmungen über die Flußzölle auf der Elbe zu ziehen. Allein von Seiten Hannovers wurde dem mit der Behauptung Widerspruch entgegengesetzt, daß der Zoll ein Seezoll sei, u. Bremen übernahm, unter Entsagung aller weiteren Erörterungen über die Eigenschaft des Zolles von Seiten der übrigen interessirten Staaten, nur die Verpflichtung den Zoll nicht anders als mit Zustimmung der anderen Staaten zu ändern od. zu erhöhen. Durch die Elbschifffahrts-Additionalacte vom 13. April 1844 wurde der Zoll mit einem bestimmten Regulativ durch besonderen Vertrag nochmals für immer anerkannt, aber den englischen Schiffen durch Verträge vom 22. Juli 1844 einige Zollerleichterungen gewährt. Ungeachtet dieser neueren Festsetzungen wurde namentlich von Hamburg aus fortwährend die gänzliche Aufhebung dieses dem Hamburger Handel sehr nachtheiligen u. lästigen Zolles angestrebt. Bes. drückend wurde der Zoll für Hamburg, als Hannover ihn dadurch noch gehässiger machte, daß es denselben zum Differentialzoll gegen Hamburg zu Gunsten Harburgs u. der dort mündenden Eisenbahn benutzte u. alle nach Harburg gehenden Ladungen vom Zolle frei ließ, während doch Hamburg allein die Instandhaltung des Strombettes überlassen blieb. Die von Hamburg aus fortwährend genährten Versuche nach einer Beseitigung des ganzen Zolles fanden endlich auch im englischen Parlament Unterstützung. Im August 1858 kündigte England die 1844 abgeschlossenen Verträge, womit zwar der Zoll selbst nicht aufhörte, Hannover aber doch veranlaßt wurde an eine Ablösung des Zolles zu denken, wozu die vorausgegangene Aufhebung des dänischen Sundzolles einen Präcedenzfall darbot. Nach kurzen Verhandlungen kam diese Ablösung auch mittelst Vertrags vom 22. Juni 1861 unter allen betheiligten Staaten, mit Ausnahme von Oldenburg, zu Stande.
Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Altenburg 1863



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22.05.11, 23:28:19

ulfberth

(Moderator)

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Geschichte der „Elbzoll-Fregatten“. Wobei dem Begriff „Fregatte“ hier mehr eine umgangssprachliche bez. lokale Bedeutung zukommt.

Siehe auch:
Richard Graewe; Die zweihundertjährige Geschichte der Elb-Zoll-Fregatte zu Brunshausen und ihrer Kommandanten 1650-1850; Selbstverlag des Stader Geschichts- und Heimatvereins; Stade 1963.

Sollte über das ZVAB noch zu beziehen sein. Ansonsten Anfrage in Stade.



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22.05.11, 23:37:40

Michael04

(verstorben)

Hallo Forum,
danke für das zeigen der Waffe und die Informationen,so bereitet Geschichte Freude.
Ulfberth ist etwas bekannt zu vorschriftsmäßigen Bewaffnung
der Höheren und einfachen Zollbediensteten in Hannover
oder im Zollverbund mit den anderen?
Besonders in meinem Interese ob auch "kürzere"Blankwaffen geführt wurden.
Wenn es Deine Zeit erlaubt würde ich mich freuen darüber zu lesen.
Grüße Michael

23.05.11, 00:02:52

ulfberth

(Moderator)

Moin Michael.

Die oben angeführten Gedanken zum Säbel sind eine reine Theorie! Logisch würde mir in diesem Zusammenhang das Zoll- bzw. Lotsenwesen auf den großen Flüssen im Königreich Hannover erscheinen.

Für weitergehende Nachforschung würde ich Dir das Deutsche Zollmuseum in Hamburg - es mag durchaus schon einen Beitrag in einer Fachzeitschrift darüber geben - und das Hauptstaatsarchiv Hannover empfehlen.

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
23.05.11, 08:24:06

sonjar

(Mitglied)

Hallo Ulfberth,

ich bin überwältigt, welcher geschichtl. Hintergrund im Zusammenhang mit
diesem "Säbel" gebracht werden kann...

Es gibt da so viele interessante ..STÜCKE.., die es verdienen, mehr über
..SIE.. zu erfahren, damit ..SIE.. ihrer Bedeutung gerecht werden
u. der Nachwelt darüber ZEUGNIS ablegen u. nicht in Vergessenheit geraten...

DANKE, für Ihre Bemühung !!! freuen freuen freuen

Gruß,Sonjar

23.05.11, 09:54:05

sonjar

(Mitglied)

Augenscheinlich würde ich es auch so sehen, aber so wurde ER dort angeboten...

Allerdings, wird das ..GUTE.. Stück durch die "Marineklinge", wie bei
mir sichtbar, doch noch zum Säbel.

Gruß, Sonjar

23.05.11, 10:01:26

Michael04

(verstorben)

Dank Dir Ulfberth,
wenn ich es nochmals schaffe werde ich dort einen Besuch abstatten.
Grüße Michael

23.05.11, 11:07:55

ulfberth

(Moderator)

lachen

Deshalb habe ich auch eben beim Deutschen Zollmuseum einen Anruf getätigt. Mal sehen, was deren Archiv diesbezüglich ergibt.

Gruß

ulfberth



Nachtrag:
Dort sind leider keine diesbezüglichen Unterlagen vorhanden.


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23.05.11, 14:11:04

ulfberth

(Moderator)

Hier einmal ein Auszug aus dem hannoverschen Hof- und Staatshandbuch von 1862.

(Ist schon verrückt, mit welchen Themen ich mich vor 20 Jahren schon einmal beschäftigt habe)

Gruß

ulfberth


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26.08.11, 16:35:31
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