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limone

(Super-Moderator)

Zitat von ulfberth:
Normalerweise könntest Du doch mit dem Hund einen Sonntagsspaziergang zum Schloß unternehmen.

Was meinst Du, wo ich letzten Sonntag war? Allerdings ohne Hund, der ist bei Museumsleuten nicht so beliebt. Doch es ist wie beim Bauen: Vor Estrich und Innenputz fotografiert man die gesamte Installation auf dem Boden und an den Wänden und Decken - bis auf genau die Stelle, von der man nach 5 Jahren ein Foto bräuchte... mit Augen rollen

Daher vielen Dank für Deine Unterstützung - Sehe ich richtig, dass die Büchse der Bürgergarde auf Deinem Foto nur einen langen Haken zum Aufpflanzen des Hirschfängers hat?


Grüße

Carsten


     Fröhlich sein, Gutes tun, und die Spatzen pfeifen lassen...
27.10.11, 19:32:11

limone

(Super-Moderator)

In Umsetzung des Bürgergarden-Gesetzes vom 23.06.1835 erließ Friedrich Wilhelm, Kurprinz und Mitregent von Hessen, am 23.11.1835 das

"Reglement für die Waffenübungen und Dienstbewegungen der Bürgergarden in Kurhessen".

Solche 'Dienstbewegungen' mit Hirschfänger und Büchse (z.B.: "Hirschfäger - auf!") finden sich in diesem Reglement im unten abgelichteten § 87 - "Handgriffe mit der Büchse".


Grüße

Carsten


     Fröhlich sein, Gutes tun, und die Spatzen pfeifen lassen...
27.10.11, 23:34:21

Clouseau

(Mitglied)

Anbei drei Abbildungen aus dem hessischen Exerzierreglement (um 1822).
Sie zeigen den zuvor besprochenen Hirschfänger und die Büchse mit dem „doppelten“ Aufpflanzhaken beim dortigen Garde-Jäger-Bataillon (Garderang ab 1821).

Das Stichblatt des Hirschfängers scheint zu diesem Zeitpunkt bereits entfernt worden zu sein, zumindest ist es auf den ansonsten sehr genauen Abbildungen nicht zu sehen.

Weiß jemand, wann diese Aptierung durchgeführt wurde?


10.04.18, 18:01:40
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