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limone

(Super-Moderator)

"So geschehen Cassel, den 13. Junii 1795"

Oder:

"Vom lustigen Soldaten-Abgreifen"

Im Jahre des Herrn 1795 war es in der Landgrafschaft Hessen-Cassel (wie auch anderstwo) usus, dienende Soldaten zu Arbeiten der "Obrigkeit" heranzuziehen. In folgendem Schriftstück regelt Landgraf Wilhelm IX. von Hessen, wie dies im Einzelnen zu bewerkstelligen ist. Besonders interessant fand ich folgende Textpassage, beginnend auf Seite 2 unten des Schriftstückes:

"Uebrigens hat es dabey auch jetzt sein Verbleiben, daß die Herrschaftliche Beamte, sowohl als andere Obrigkeiten sich der Soldaten von den Landregimentern...bedienen mögen.

Es sollen aber dieselben vorher jedesmal den Compagniechef oder wenigstens den nächstgelegenen Officier um die benöthigte Mannschaft ersuchen und wenn dieses, wegen der keinen Verzug leidenden Umstände, nicht angienge, die erforderlichen Leute durch einen Unterofficier zwar beordern, aber dem nächstgelegenen Officier davon ohnverweilt Nachricht geben."


Diese konfliktträchtige Anweisung zeitigte wahrscheinlich ein frohes "Soldaten-Abgreifen" seitens der Obrigkeit, das dem laufenden militärischen Dienstbetrieb mit Sicherheit nicht förderlich war...

Im Anhang der gesamte landgräfliche Erlass vom 13.06.1795.


Grüße

Carsten




     Fröhlich sein, Gutes tun, und die Spatzen pfeifen lassen...
26.10.10, 22:45:08
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