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Zietenhusar

(Supporter)

Ich habe diese Fotos erhalten, mit der Bitte um Zuordnung.
Weiter habe ich die Maßangaben erhalten.

Waffenlänge 530 mm
Klingenlänge 390 mm
Grifflänge 140 mm
Klingenbreite 50 mm
Klingenstärke 5 mm

Ich vermute hier ein schweizerisches Faschinenmesser.

Gruß,
Thomas

20.01.10, 07:14:38

ulfberth

(Moderator)

Es handelt sich hierbei um ein Weidmesser eidgenössischer Ordonnanz von 1830.

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
20.01.10, 13:56:05

corrado26

(Super-Moderator)

Der doppelte "A" Stempel unter Krone an der Terzseite ist der Stempel des Zeughauses Bern
für die "Auszüger-Armatur".

Gruß
corrado26

20.01.10, 14:08:33

Besançon

(User)

Eidgenössische Ordonnanzen gibt es erst ab der Modellserie 1842/52. Beim abgebildeten Waidmesser
handelt es sich um ein Kantonales Waidmesser für Scharfschützen. Wie richtig festgestellt, ist es
mit dem Berner Arsenalschlag versehen. Dieser Typ Waidmesser wurde nur in wenigen Kantonen
geführt und ist selten.

01.10.15, 22:18:07

joehau

(Mitglied)

Zitat von Besançon:
Eidgenössische Ordonnanzen gibt es erst ab der Modellserie 1842/52. ...



Nun, ja ...

Im Buch
'Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817 - Griffwaffen', Schneider / Meier, 1971, S.119
heißt es: 'eidgenössische Ordonnanz, 1830, Scharfschützen, Glarus, Bern, Solothurn'.

02.10.15, 00:26:42

Besançon

(User)

Hallo joehau,
das Zitat ist richtig. Der Jürg A. Meier hat dieses Buch im jungen Alter von etwa 30 Jahren
geschrieben. Seither hat er in vielen Publikationen Korrigendes zu den im Buch verfassten
Texten gemacht.

Eidgenössisches Modell ist nicht ganz präzise. Seit dem ersten einheitlichen Reglement
über die Ausrüstung des Bundesheeres von 1817 oder 1818 (beide Zahlen werden verwendet)
hat der Bund den Kantonen Musterexemplare zugesandt. Die Kantone hielten sich oft nicht
an diese Vorgaben oder haben - wie bei obigem Weidmesser - eigene Waffen eingeführt.

Das Bundesheer war eine Kontingentsarmee. Jeder Kanton musste eine genau festgelegte
Anzahl Infanteristen, Artilleristen, Kavalleristen usw. in den Bundesauszug stellen.
Die Scharfschützen waren eine kantonale Besonderheit. Es war eine Elitetruppe, die
nicht in die Infanterieverbände integriert war. 1817 hat der Bund für die Scharfschützen
ein aufsteckbares Waidmesser vorgeschrieben. Erst ab 1842/52 kam in den Kantonen
für die Scharfschützen ein einheitliches Waidmesser zur Abgabe.

02.10.15, 13:33:50

joehau

(Mitglied)

Also kantonale Ordonnanz Bern,
dank Dir für die ausführliche Erklärung !

02.10.15, 15:43:29
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