Bestimmte Zeitepochen brachten einen vermehrten Bedarf an privat beschafften Blankwaffen, wie z.B. Kavallerie-Offizier-Interimsäbel, Kavalleriedegen M 1889 etc. mit sich.
Sich jeweils um das gleiche Modell handelnd, sollten sich die Produkte, um sich den potentiellen Käuferkreis zu eigen zu machen, von denen der Konkurrenz unterscheiden. Besondere Qualitätsmerkmale oder äußere Unterschiede waren teilweise nicht nur dem Betrachter der Waffen offensichtlich, sie wurden oftmals auch noch extra angeführt. Ich erinnere da an die Klingenaufschriften "Eisenhauer", "Eisenhauer Damast", "Echt Damast", "Damaststahl" usw. Möglicherweise befriedigte auch schon die reine Anwesendheit der
Herstellerzeichen auf den Klingen, wie heutzutage bei den sogenannten Markenartikeln im Textil- oder Fahrzeugbereich. Herstellerzeichen mutierten zu Markenzeichen und erhoben, teilweise unberechtigt, Anspruch auf eine höhere Qualitätsbeschaffenheit.
Vielleicht kaufte man lieber ein Produkt von WKC als von Carl Eickhorn, eventuell war Carl Kaiser als Hersteller beliebter als z.B. Hörster, Neuhaus oder Cleff? Letztentlich veraten uns das nicht einmal die heute noch vorhandenen Blankwaffen. Beim Kauf der privaten Ausrüstung spielte nämlich der Kostenfaktor eine nicht unwesentliche Rolle. So vermittelt uns mancher Sammlerbestand den Eindruck, daß z.B. Weyersberg & Kirschbaum über ihre lange Schaffenszeit, und über ihre vielen Firmierungen hinweg, sehr beliebt gewesen sein muß. Diese Firma war offensichtlich so groß, so daß sie anhand ihrer Produktionsmenge die Preise auf eine attraktive Höhe drücken konnte (reine Spekulation!). Über die Qualität der Ware sagt das aber nichts aus.
Nun waren den äußerlichen Merkmalen der genannten Modelle Grenzen gesteckt. So sollte der Kavallerie-Offizier-Interimsäbel einen Löwenkopfknauf haben, und keinesfalls den eines Hundes oder Bären. Die Verzierungen auf den Griffbügeln waren mehr oder minder auch in bestimmte Richtungen gelenkt, auf florale Muster, Eiserne Kreuze, gekreutze Waffen usw. Einige, um bei den deutschen Staaten zu bleiben, brachten noch Wappen (z.B. Sachsen) oder Herscherinitialen (z.B. Württemberg) auf den Gefäßteilen und/oder Klingen unter. Das konnten die Hersteller nun beliebig variieren, platzieren und gegebenenfalls von der Konkurrenz abschauen. Letzteres war dem Geschäft beim Urheber/Erstanwender abträglich.
Um eine rechtliche Basis gegen das Kopieren der äußerlichen, optischen Merkmale der eigenen Produkte zu besitzen, wurden bestimmte Merkmale oder Eigenschaften geschützt, in dem man auf diese einen
Musterschutz anlegte. Diese waren dann gesetzlich geschützt, was dem Hersteller berechtigte, dieses auch auf seinen Produkten bekannt zu geben.
Meines Erachtens interessant sind Klingen mit Musterschutz, aber ohne Herstellermarken.
Nebenbei, mir
persönlich ist eine Klinge von Ewald Cleff allemal lieber als eine von WKC. Eine Carl Kaiser-Klinge würde ich eine von Carl Eickhorn vorziehen. Ich weiß nicht warum, aber wenn ich sie vergleiche, kommen mir bei den Klingen der "großen" Hersteller immer lieblose Massenproduktionen in den Sinn.
Zwei Beispiele aus meiner Sammlung bilde ich hier ab. Ein "Geschützt. Muster" auf der Parierstangenunterseite eines Kav.-Offz.-Interimsäbel und ein "ges. gesch." auf der Klinge eines KD89.
Ich würde mich freuen, wenn hier weitere Beispiele zusammen kämen.
Gruß,
Thomas