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Königliche Declaration für die Ritterschaft des Fürstenthums Bayreuth

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23.03.18, 14:36:11

Preussen

geändert von: Preussen - 23.03.18, 14:38:06

Guten Tag,
olgaulan und ulfberth haben bereits über die Landesgeschichte der Fürstentümer Ansbach und Bayreuth und über die Tatsache dass diese ab 1791 von Preussen verwaltet wurden berichtet (hier).
In diesem Zusammenhang ist ein mir vorliegender Erlass von Friedrich Wilhelm II., datiert vom 10. August 1801, erwähnenswert.
Diese „Königliche Declaration an die gesammte Ritterschaft des Fürstenthums Bayreuth“ regelt in 140 Artikeln die „Verhältnisse der Bayreuther Ritterschaft“ in Korporations-, Religions- und Kirchen-, Justiz-, Militair-, Regalien-, Lehens- und Polizeisachen.
Eingangs wird ausgeführt
[...] Alle Receße, Privilegien und Resolutionen, und wie dergleichen sonst Namen haben mögen, welche unter der Regierung der Marktgrafen mit der gesammten vogtländischen Ritterschaft oder einzelnen Theilen derselben errichtet und ihnen ertheilt worden sind, haben keine Gültigkeit, weil sie den Brandenburgischen Hausgesetzen zuwieder, ohne Einwilligung Unserer Vorfahren, der Könige von Preussen und Churfürsten zu Brandenburg geschlossen und ertheilt worden sind; mithin können aus solchen keine Rechte und Freiheiten mehr hergeleitet werden. [...]

Interessant ist die am Schluss der Ausführungen aufgelistete „Beschreibung der – der Ritterschaft der Fränkischen Fürstenthümer bewilligten Uniform“.

I. Galla- Uniform
[...]
4) Der Degen hat ein gelbes Gefäß mit silbernem Gewinde. Das Porte d’Epée daran ist Gold mit blasblauer Seide durchwirkt, wie das Cordon am Hut.

II: Die Intermims-Uniform unterscheidet sich von der Galla- Uniform blos dadurch, daß keine Stickerei darauf statt findet. Hut, Degen, Unterkleider und Epauletts bleiben unverändert [...].

III: Der ordinaire Leibrock wird so [...] wie die rothe Interims-Uniform zu Stiefeln und Sporn, mit einem mit dem Port d’Epée versehenen stählernen Säbel getragen, dessen Gefäß Elfenbein, die Kuppel aber, oder vielmehr das Bandelier, von schwarzem Glanzleder, welches über die Weste gehängt wird, mit einem silbernen Schilde, auf welchem sich der Königliche Adler befindet, geziert ist. [...]

[...] Den ritterschaflichen Boten wird nachgelassen, einen blauen Rock [...] zu tragen; auch ist ihnen erlaubt, sowohl zur Sicherheit auf der Reise, als zum Unterschied einer Livree, sich mit einem gelben Hirschfänger zu versehen. [...]


Gruss
Preussen
 
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